Zuschuss

Förderung der Dr. Gabriele Ruge Stiftung

Förderungsfähige Projekte zur Unterstützung von an Leukämie oder Krebs erkrankten Kindern und ihren Familien in Wilhelmshaven, Friesland und Ostfriesland können jederzeit beim Stiftungsvorstand eingereicht werden.

Gesundheit Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen

Förderziel

Unterstützung der Versorgung von an Leukämie oder Krebs erkrankten Kindern sowie deren Familien in Wilhelmshaven, Friesland und Ostfriesland durch finanzielle Zuwendungen für diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung und Ausstattung von Therapieeinrichtungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Diagnostische Maßnahmen
  • Therapeutische Maßnahmen
  • Rehabilitation/Genesung
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Ausstattung von Therapieeinrichtungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektausrichtung entsprechend dem Stiftungszweck
  • Förderung zugunsten von Kindern mit Leukämie oder Krebs und deren Familien
  • Projektstandort in Wilhelmshaven, Friesland oder Ostfriesland

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck
  • Regionaler Bezug zu Wilhelmshaven, Friesland oder Ostfriesland
  • Bedürftigkeit der Begünstigten

Beschreibung

Die Dr. Gabriele Ruge Stiftung fördert gemeinnützige Projekte, private Initiativen und öffentliche Einrichtungen in Wilhelmshaven, Friesland und Ostfriesland, die sich der Unterstützung von Kindern mit Leukämie oder Krebs sowie deren Familien widmen. Gefördert werden unter anderem diagnostische und therapeutische Maßnahmen, Rehabilitation und Genesung, psychosoziale Begleitung sowie die Ausstattung von Therapieeinrichtungen. Die Förderung erfolgt als finanzielle Zuwendung in Form von Zuschüssen und steht kontinuierlich zur Verfügung. Voraussetzung ist eine Projektorientierung gemäß dem Stiftungszweck, ein klarer regionaler Bezug und der nachgewiesene Bedarf der Begünstigten. Auf diese Weise soll eine umfassende Versorgung Betroffener sichergestellt und der Alltag während und nach der Erkrankung erleichtert werden.

Die Begutachtung erfolgt anhand der Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, dem regionalen Bezug zu Wilhelmshaven, Friesland oder Ostfriesland sowie der Bedürftigkeit der Antragsteller:innen. Förderfähig sind Ausgaben für diagnostische Maßnahmen, Therapie, Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung sowie für die apparative und räumliche Verbesserung von Einrichtungen. Anträge können jederzeit beim Stiftungsvorstand eingereicht werden, wodurch spontane oder langfristig geplante Vorhaben gleichermaßen Berücksichtigung finden. Durch die kontinuierliche Vergabe von Mitteln leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität erkrankter Kinder und zur Entlastung ihrer Familien in der Region.

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