Förderung der Dr. Jürgen Köster Stiftung
Die Dr. Jürgen Köster Stiftung in Hamburg-Altona und St. Pauli fördert Projekte zur nachhaltigen Linderung von Altersarmut und zur Unterstützung von Menschen mit Demenz sowie die Aus- und Weiterbildung von Pflegepersonal in den Bereichen Gesundheit, Altenhilfe, Bildung und Kultur. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung bezweckt die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe, von Kunst und Kultur, der Bildung sowie mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). Sie unterstützt bedürftige ältere Menschen aus Hamburg-Altona und St. Pauli und fördert personell und finanziell Einrichtungen und Initiativen zur Bekämpfung von Altersarmut, zur Unterstützung demenzkranker Menschen, zur Durchführung von Kultur- und Bildungsangeboten für Senioren und zur Weiterbildung des Pflegepersonals.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Hamburg-Altona oder Hamburg St. Pauli
- Projekte zur Linderung von Altersarmut oder Unterstützung von Menschen mit Demenz
Beschreibung
Die Dr. Jürgen Köster Stiftung in Hamburg-Altona und St. Pauli fördert bedürftige Senior:innen sowie Initiativen und Einrichtungen, die sich der nachhaltigen Linderung von Altersarmut und der Begleitung von Menschen mit Demenz widmen. Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen können jederzeit Zuschussanträge einreichen. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern Gesundheit, Altenhilfe, Bildung, Kunst & Kultur sowie Aus- und Weiterbildung. Neben finanzieller Unterstützung werden insbesondere auch Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte und andere Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialbereich unterstützt, um die Qualität der Betreuung dauerhaft zu verbessern.
Die Stiftung verfolgt das Ziel, das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege zu stärken, kulturbasierte Angebote für Senior:innen zu ermöglichen und mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO zu fördern. Im Zentrum stehen Maßnahmen zur Bekämpfung und Vorbeugung von Altersarmut, ambulante medizinische Versorgungsprojekte sowie kulturelle und pädagogische Veranstaltungsformate für demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine formale Frist gilt nicht. Durch diese kontinuierlichen Fördermöglichkeiten leistet die Stiftung einen dauerhaften Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen und zur Professionalisierung des Pflegepersonals in Hamburg-Altona und St. Pauli.
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