Zuschuss

Förderung der Dr. med. Heide Paul-Toebelmann-Stiftung (Unterstützung bedürftiger pflegender Angehöriger)

Die Stiftung unterstützt bedürftige pflegende Angehörige bei der Regeneration und Entlastung, z. B. durch Finanzierung von Kuren/Erholungsmaßnahmen, Mitfinanzierung von Pflegekosten oder Zuschüsse für häusliches Pflegepersonal. Anträge können jederzeit per Formular per Post oder E-Mail gestellt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Dr. med. Heide Paul-Toebelmann-Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, bedürftige pflegende Angehörige bei der Regeneration ihrer Kräfte und der finanziellen Entlastung zu unterstützen, indem sie Mittel für Kuren, Erholungsmaßnahmen, Pflegekosten oder häusliches Pflegepersonal bereitstellt.

Förderfähige Ausgaben

  • Kuren und Erholungsmaßnahmen
  • Mitfinanzierung von Pflegekosten zur Entlastung
  • Kostenzuschuss für häusliches Pflegepersonal

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bereits abgeschlossene oder gebuchte Erholungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit durch geeignete Belege
  • Pflegeperson muss selbst pflegender Angehöriger sein oder zu einem Pflegebedürftigen in Beziehung stehen
  • Erholungsmaßnahme darf noch nicht abgeschlossen oder gebucht sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Einkommensnachweise oder Bescheide als Nachweis der Bedürftigkeit
  3. Belege oder Kostenvoranschläge für beantragte Maßnahmen

Bewertungskriterien

  • Finanzielle Bedürftigkeit der Pflegeperson
  • Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der beantragten Maßnahme
  • Darstellung der individuellen Lebens- und Pflegesituation

Beschreibung

Die Dr. med. Heide Paul-Toebelmann-Stiftung fördert bundesweit bedürftige pflegende Angehörige, die aufgrund ihrer Pflegeaufgaben körperlich und seelisch stark beansprucht sind. Ziel dieser mildtätigen Einrichtung ist die Regeneration der Pflegepersonen durch finanzielle Entlastung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Arbeit & Soziales. Als Privatperson kann jederzeit ein Antrag auf einen Zuschuss gestellt werden, wobei kein Rechtsanspruch besteht. Die Stiftung unterstützt Pflegeverwandte aller Altersgruppen, die ihren Alltag durch Kuren, Erholungsmaßnahmen und Entlastungspflege wieder besser bewältigen möchten.

Gefördert werden Kuren und Erholungsmaßnahmen, die Mitfinanzierung von Pflegekosten zur Ermöglichung einer Kur sowie Kostenzuschüsse für häusliches Pflegepersonal. Voraussetzung ist der Nachweis finanzieller Bedürftigkeit durch Einkommensnachweise oder Bescheide, die Bestätigung der Beziehung zum Pflegebedürftigen und dass die Erholungsmaßnahme noch nicht gebucht oder abgeschlossen ist. Für die Antragsprüfung werden zudem Belege oder Kostenvoranschläge zu den beantragten Maßnahmen sowie eine Darstellung der individuellen Lebens- und Pflegesituation benötigt. Durch transparente Bewertungskriterien – Angemessenheit der Maßnahme, Notwendigkeit infolge der persönlichen Pflegesituation und vorhandene finanzielle Mittel – steht eine faire Vergabe der Mittel im Vordergrund. Die Antragsformulare stehen zum Download bereit und können unkompliziert per Post oder E-Mail eingereicht werden. Dieser flexible Förderansatz stärkt pflegende Angehörige genau in dem Moment, in dem sie dringend eine Auszeit und Unterstützung benötigen.

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