Zuschuss

Förderung der Edgar und Nina Kummerfeldt Stiftung

Die Edgar und Nina Kummerfeldt Stiftung fördert Projekte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter und im Quartier: Maßnahmen und Hilfsmittel, neue Wohnformen 60+, Quartiersnetzwerke, Prävention und alltagstaugliche Assistenzlösungen (AAL). Neue Anträge nur mit Förderbeginn ab 2028 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Projektstart ab: 01.01.2028
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung bezweckt die Schaffung geeigneter Wohn- und Versorgungsformen sowie Rahmenbedingungen für gegenseitige Unterstützung durch bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe, damit ältere oder eingeschränkte Menschen so lange wie möglich in ihrem gewählten Quartier verbleiben können.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Initiative, gemeinnützige Organisation, Verein oder Stiftung, deren Projekt auf die Förderziele der Edgar und Nina Kummerfeldt Stiftung zutrifft

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beschreibung der Tätigkeit oder des Vorhabens
  2. Kontaktangaben

Beschreibung

Die Edgar und Nina Kummerfeldt Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Vereine und öffentliche Einrichtungen, die innovative Projekte für ein selbstbestimmtes Leben älterer und eingeschränkter Menschen im Quartier realisieren. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen und Hilfsmittel zur Förderung von Eigenständigkeit im Alter, zeitgemäße Wohnformen für Menschen ab 60 sowie quartiersbezogene Netzwerke, die Nachbarschaftshilfe und bürgerschaftliches Engagement stärken. Ergänzt wird das Spektrum durch präventive Angebote zur Erhaltung von körperlicher und geistiger Gesundheit sowie alltagstaugliche Assistenzlösungen (AAL), die den Pflegealltag erleichtern und nachhaltige Unterstützungssysteme vor Ort etablieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei neue Anträge nur mit einem Projektstart ab dem 1. Januar 2028 berücksichtigt werden.

Förderberechtigt sind Initiativen und gemeinnützige Träger, deren Vorhaben den Stiftungszielen entspricht: Schaffung passgenauer Wohn- und Versorgungsstrukturen sowie Rahmenbedingungen für gegenseitige Unterstützung durch Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement. Einreichen lassen sich Anträge mit folgenden Unterlagen: eine detaillierte Beschreibung der geplanten Tätigkeit oder des Projekts sowie die relevanten Kontaktangaben der Antragsteller:innen. Da die Mittel für 2026 und 2027 bereits verplant sind, sollten Interessierte die Frist für Förderbeginn 2028 beachten und ihre Unterlagen frühzeitig zusammenstellen. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand, wobei kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Mit Blick auf eine inklusive Quartiersentwicklung und nachhaltige Nachbarschaftsstrukturen eröffnet diese Unterstützung vielfältige Chancen für zukunftsweisende Konzepte im Alter und im Quartier.

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