Zuschuss

Förderung der ehrenamtlichen Hospizarbeit (Bayerische Stiftung Hospiz)

Die Bayerische Stiftung Hospiz bezuschusst Projekte und Arbeitsfelder der ehrenamtlichen Hospizarbeit bayerischer Hospizvereine, u. a. Aus- und Weiterbildungen, Supervision, Öffentlichkeitsarbeit sowie Angebote für bislang wenig erreichte Personengruppen. Anträge bis 30.06.2026 möglich.

Soziales Gesundheit Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2026 Noch 13 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Projektstart ab: 01.01.2026
Projektdauer: 12 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der ehrenamtlichen Hospizarbeit in Bayern durch Bezuschussung von Aus- und Weiterbildungen, Supervision, Öffentlichkeitsarbeit sowie Projekten für bislang wenig erreichte Personengruppen.

Förderfähige Ausgaben

  • Aus- und Weiterbildungskosten
  • Reisekosten (max. 0,40 €/km)
  • Supervisionskosten
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Veranstaltungen, Website)
  • Projektkosten für Angebote an bislang wenig erreichte Personengruppen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Kleidung, Büromaterial und Büroausstattung für Öffentlichkeitsarbeit

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu einem bayerischen Hospizverein
  • Keine oder ausgeschöpfte Förderung nach § 39a Abs. 2 SGB V
  • Einreichung vollständig ausgefüllter Antragsformulare bis 30.06.2026

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (PDF)
  2. Hinweise zum Datenschutz
  3. Vergabegrundsätze
  4. Projektbeschreibung
  5. Einsatzstundenübersicht (für 1-Euro-Förderung)

Bewertungskriterien

  • Relevanz für die Hospizarbeit
  • Erreichen bislang wenig erreichter Personengruppen
  • Qualität der Fortbildungs- und Supervisionskonzepte

Beschreibung

Die Bayerische Stiftung Hospiz unterstützt gemeinnützige Hospizvereine in Bayern mit Zuschüssen zur Stärkung der ehrenamtlichen Hospizarbeit. Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen (z. B. Trauer- und Kinderhospizbegleitung, Koordinierungsfachkraft, Hospiz macht Schule), Supervisions- und Praxisberatungskosten (bis 80 € pro Stunde á 45 Min.), Reisekosten (max. 0,40 € pro km), Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Veranstaltungen, Website) sowie Projekte, die bislang wenig erreichte Personengruppen ansprechen (Menschen mit Behinderungen, Obdachlose, Zugewanderte u. a.). Die Projektlaufzeit beträgt bis zu zwölf Monate; Ausgaben für Übernachtung, Verpflegung, Kleidung, Büromaterial und Büroausstattung sind ausgeschlossen. Anträge können von Hospizvereinen eingereicht werden, die nicht nach § 39a Abs. 2 SGB V gefördert werden oder deren Förderbudget ausgeschöpft ist.

Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu einem in Bayern tätigen Hospizverein sowie die fristgerechte Einreichung vollständig ausgefüllter Antragsformulare bis zum 30. Juni 2026 (Eingang bei der Stiftung). Bewertet werden die Relevanz für die Hospizarbeit, die Einbindung neuer Zielgruppen und die Qualität der Fortbildungs- und Supervisionskonzepte. Förderfähige Ausgaben umfassen Kosten für die Aus- und Weiterbildung, erbrachte Einsatz- und Supervisionsstunden, Reisekosten, Öffentlichkeitsmaßnahmen und spezielle Projekte; nicht förderfähig sind Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Kleidung sowie Büroausstattung. Das Antragsverfahren erfordert neben dem Antragsformular Projektbeschreibung, Hinweise zum Datenschutz, Vergabegrundsätze und bei der 1-Euro-Förderung eine Einsatzstundenübersicht. Der Projektbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 möglich, die zweckentsprechende Mittelverwendung muss bis zum 31. Januar 2027 nachgewiesen werden. Diese Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Bayern.

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