Förderung der Entgelterhöhung für Pflege- und Betreuungspersonal
Förderung für Dienstgeber im Sozial- und Gesundheitsbereich in Salzburg zum Ersatz von Kosten durch außerordentliche Entgelterhöhungen des Pflege- und Betreuungspersonals. Anträge für den Zeitraum 01.01.2026–30.06.2026 bis 09.10.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ersatz der Kosten, die Dienstgeberinnen und Dienstgeber im Sozial- und Gesundheitsbereich aufgrund der Zahlung einer außerordentlichen Entgelterhöhung an ihr Beschäftigungsumfang entsprechendes Pflege- und Betreuungspersonal entstanden sind.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für außerordentliche Entgelterhöhungen
- Dienstgeberbeiträge
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Außerordentliche Entgelterhöhung an alle im PFG § 3 Abs. 2 Z 3 und EEZG definierten Pflege- und Betreuungspersonen geleistet
- Beschäftigung in Krankenanstalten, Langzeitpflege-, mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Behindertenarbeit oder Kureinrichtungen
- Höhe der Entgelterhöhung bis € 205 brutto/Monat pro Vollzeitäquivalent
- Aliquotierung bei Teilzeit sowie bei Ein- oder Austritt während eines Monats
- Gleichstellung überlassener Arbeitskräfte im Rahmen eines Leiharbeitsvertrags
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Liste der begünstigten Beschäftigten mit Mitarbeiternummer, Geschlecht und tatsächlichen Kosten
- Gesamtzahl der Empfänger:innen nach Geschlecht, Vollzeitäquivalenten und Berufsgruppen
- Gesamtsumme der geleisteten Entgelterhöhungen nach Berufsgruppen
- Verpflichtungserklärung des vertretungsbefugten Organs über Auszahlung und Einhaltung der Voraussetzungen
Beschreibung
Das Land Salzburg unterstützt Dienstgeber:innen im Sozial- und Gesundheitsbereich mit einem 100 %igen Zuschuss für die Erstattung außerordentlicher Entgelterhöhungen ihres Pflege- und Betreuungspersonals im Zeitraum 01.01.2026 – 30.06.2026. Gefördert werden bis zu € 205 brutto monatlich pro Vollzeitäquivalent (inklusive Dienstgeberbeiträge), anteilig berechnet bei Teilzeitbeschäftigung sowie bei Ein- oder Austritt im Förderzeitraum. Die Förderung erfolgt in sechs monatlichen Teilbeträgen und kommt allen Berufsgruppen des im Pflegefondsgesetz (PFG) definierten Pflege- und Betreuungspersonals zugute, darunter Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz sowie Diplom- und Fach-Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen. Auch überlassene Arbeitskräfte im Rahmen von Leiharbeitsverträgen werden gleichgestellt. Eingereicht werden Anträge bis längstens 09.10.2026 bei der Abteilung Soziales oder der Abteilung Krankenanstalten und Gesundheitswesen, gesondert für jede Einrichtung.
Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Trägerschaft von Krankenanstalten, Langzeitpflegeeinrichtungen, mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Behindertenarbeit oder Kureinrichtungen. Neben dem Förderansuchen sind detaillierte Aufstellungen der begünstigten Beschäftigten (mit Mitarbeiternummer, Geschlecht und tatsächlichen Kosten), Gesamtzahlen nach Geschlecht, Vollzeitäquivalenten und Berufsgruppen, Summen der Entgelterhöhungen sowie eine verpflichtende Erklärung des vertretungsbefugten Organs zur Auszahlung und Einhaltung der Fördervoraussetzungen beizulegen. Die Abwicklung folgt den allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg und den Bestimmungen des Pflegefondsgesetzes.
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