Förderung der Evangelischen Familienstiftung Wolfsburg (Unterstützung für Familien in Notlagen / Projekte zur Stärkung von Familien)
Die Evangelische Familienstiftung Wolfsburg unterstützt schnell und unbürokratisch Familien in Wolfsburg in akuten Notlagen und fördert Projekte zur Stärkung der Lebenskompetenz von Eltern und Kindern. Anträge können jederzeit formlos durch Beratungsstellen, Schulen, Vereine, Kindergärten oder soziale Einrichtungen eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die schnelle und unbürokratische Unterstützung von Familien in Wolfsburg, die sich in akuten Notlagen befinden. Darüber hinaus fördert sie Projekte, die Eltern und Kindern in ihrer Lebenskompetenz stärken, durch finanzielle Zuschüsse, Sachleistungen oder Personal- und Einzelfallhilfen.
Förderfähige Ausgaben
- Einzelfallhilfen
- Personalkosten
- Sachleistungen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz der Familie in Wolfsburg
- Nachweis der aktuellen Notlage durch Zweizeiler
- Antragstellung durch Beratungsstelle, Schule, Verein, Kindergarten oder soziale Einrichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag (ca. eine halbe DIN A4-Seite) mit Beschreibung der Notlage
- Name der Familie
- Erbetene Unterstützungssumme
- Bankverbindung
- Kurze Bestätigung der Notlage (Zweizeiler)
Beschreibung
Die Evangelische Familienstiftung Wolfsburg bietet in Niedersachsen fortlaufend finanzielle Zuschüsse für Familien mit Wohnsitz in Wolfsburg, die sich in akuten Notlagen befinden. Ziel ist eine rasche und unbürokratische Hilfe durch Einzelfallhilfen, Sachleistungen oder Personalkostenzuschüsse. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die die Lebenskompetenz von Eltern und Kindern stärken und einen langfristigen Beitrag zur Familienbildung leisten. Als gemeinnützige kirchliche Stiftung im öffentlichen Recht verwaltet der Ev.-luth. Kirchenkreis Wolfsburg ein Sondervermögen, dessen Erträge ausschließlich satzungsgemäß für soziale und bildungsorientierte Maßnahmen eingesetzt werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Schulen, Vereinen und Kindergärten entsteht ein tragfähiges Netzwerk, das Familien in schwierigen Situationen effektiv unterstützt und Ressourcen bündelt.
Förderanträge können jederzeit formlos eingereicht werden – beispielsweise durch Einrichtungen des Sozialwesens oder Bildungsträger. Erforderlich sind eine knappe Darstellung der aktuellen Notlage (Zweizeiler), Angaben zur Familie (Name, Mitgliederzahl), die gewünschte Unterstützungssumme sowie Bankverbindung. Die Antragstellung erfolgt auf eigenem Briefpapier der antragstellenden Institution und umfasst etwa eine halbe DIN A4-Seite mit den wesentlichen Punkten zur Bedarfsschilderung. Ein ausdrücklicher Verwendungsnachweis ist nicht vorgeschrieben; Rückmeldungen der geförderten Familien und kreative Dankeschön-Aktionen (z. B. selbstgestaltete Karten) sind jedoch ausdrücklich willkommen. Mit dieser Förderung leistet die Stiftung einen unmittelbaren Beitrag zur sozialen Teilhabe und erleichtert Familien den Zugang zu notwendigen Hilfen ohne lange Wartezeiten.
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