Förderung der Feuerwehr- und Katastropheneinsatzgeräte
Das Land Burgenland fördert die Anschaffung von Feuerwehr- und Katastropheneinsatzgeräten für Ortsfeuerwehren und Katastrophenschutzlager auf Landes- und Bezirksebene.
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Förderkriterien
Förderziel
Diese Förderung dient den Ortsfeuerwehren und den Katastrophenschutzlagern auf Landes- und Bezirksebene zur Anschaffung von Feuerwehr- und Katastropheneinsatzgeräten, um die Einsatzfähigkeit und Sicherheit bei Brandeinsätzen und Katastrophenfällen zu gewährleisten.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Feuerwehr- und Katastropheneinsatzgeräten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zu einer Ortsfeuerwehr oder einem Katastrophenschutzlager auf Landes- oder Bezirksebene
Beschreibung
Das Land Burgenland stellt ein kontinuierlich verfügbares Zuschussprogramm bereit, das sich gezielt an Ortsfeuerwehren sowie Katastrophenschutzlager auf Landes- und Bezirksebene richtet. Gefördert wird die Anschaffung von modernen Feuerwehr- und Katastropheneinsatzgeräten, um Einsatzfähigkeit und Sicherheit bei Brandeinsätzen sowie Katastrophenfällen nachhaltig zu erhöhen. Öffentliche Einrichtungen aus dem Burgenland können förderberechtigt Anträge einreichen und so ihre technische Ausstattung durch hochwertige Ausrüstung erweitern.
Mit einem jährlichen Budget von insgesamt 1 Mio. Euro unterstützt das Programm die Modernisierung und Erweiterung von Gerätschaften wie Atemschutzgeräte, Löschpumpen, Schutzbekleidung und Rettungswerkzeuge. Voraussetzung für den Zuschuss ist die Zugehörigkeit zu einer Ortsfeuerwehr oder einem Katastrophenschutzlager auf Landes- beziehungsweise Bezirksebene. Ziel ist es, flächendeckend eine hohe Schlagkraft der Hilfsorganisationen sicherzustellen und die Arbeit der Einsatzkräfte bestmöglich zu unterstützen. Durch die Investition in zeitgemäße technische Ausstattung trägt das Land Burgenland wesentlich dazu bei, die Reaktionszeiten zu verkürzen und das Unfallrisiko im Ernstfall zu minimieren. Interessierte Einrichtungen finden weiterführende Informationen sowie die rechtlichen Grundlagen im Katastrophenfondsgesetz 1996 und im Katastrophenhilfegesetz.
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