Zuschuss

Förderung der Floreat Erpilla – Margret und Gregor Noll Stiftung

Die Stiftung vergibt jährlich Fördermittel zur Unterstützung gemeinnütziger Projekte in der Ortsgemeinde Erpel. Anträge können jederzeit formlos oder mit dem Antragsvordruck schriftlich eingereicht werden.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bauten und Denkmalschutz Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Fördersumme: ca. 3.000 € pro Jahr
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung von Projekten gemäß §2 der Stiftungssatzung, insbesondere ehrenamtliches Engagement, Heimatpflege, traditionelles Brauchtum, Kunst und Kultur sowie Denkmalpflege in Erpel.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektdurchführung in der Ortsgemeinde Erpel
  • Nachweis angemessener Eigen- oder Drittmittel
  • Antrag vor Beginn des Projekts
  • Schriftliche Antragstellung (formlos oder Antragsformular)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Projektbeschreibung und Zielsetzung
  3. Nachweis Eigenleistungen
  4. Zeitrahmen
  5. Gesamtkostenplan

Bewertungskriterien

  • Satzungsgemäße Zweckverfolgung
  • Verfügbarkeit finanzieller Mittel
  • Eigenmittelnachweis

Beschreibung

Die Floreat Erpilla – Margret und Gregor Noll Stiftung fördert kontinuierlich gemeinnützige Projekte in der Ortsgemeinde Erpel (Rheinland-Pfalz) mit jährlichen Zuschüssen von bis zu 3.000 €. Gefördert werden Vorhaben, die klassischen Zwecken der Stiftungssatzung entsprechen, etwa ehrenamtliches Engagement, Heimatpflege, traditionelles Brauchtum, Kunst und Kultur sowie Denkmalpflege. Antragsteller:innen können natürliche und juristische Personen sein – von Privatpersonen über gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen bis hin zu Unternehmen, Genossenschaften, Interessenverbänden und Existenzgründer:innen –, sofern das Vorhaben vor Ort umgesetzt wird. Anträge lassen sich jederzeit formlos oder mithilfe des offiziellen Antragsformulars schriftlich einreichen; ein projektbezogener Beschluss des Stiftungsvorstands entscheidet über die Mittelvergabe.

Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis angemessener Eigen- oder Drittmittel sowie die Antragstellung vor Projektbeginn. Gefördert werden ausschließlich Projektkosten innerhalb einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Die Entscheidung erfolgt auf Basis folgender Kriterien: satzungsgemäße Zweckverfolgung, Verfügbarkeit der finanziellen Mittel und Eigenmittelnachweis. Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen nötig: Angaben zu den Antragsteller:innen, eine Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Nachweis geplanter Eigenleistungen, Zeitrahmen und ein detaillierter Kostenplan. Die Förderrichtlinien regeln zudem Meldepflichten, Verwendungsnachweise und Öffentlichkeitsarbeit. Durch diese transparente und nachhaltige Förderstruktur leistet die Stiftung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Bewahrung des kulturellen Erbes in Erpel.

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