Förderung der Hermann-und-Ingrid-Frommhold-Stiftung zur Förderung Alter Musik
Treuhandstiftung fördert Alte Musik (16.–19. Jahrhundert) durch Erforschung kompositorischer Werke und die Ausbildung von Musikerinnen und Musikern an historischen Tasteninstrumenten.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung bezweckt die finanzielle Unterstützung der Ausbildung von Musikerinnen und Musikern an historischen Musikinstrumenten des 16. bis 19. Jahrhunderts sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung über das kompositorische Werk dieser Epoche und die dazugehörige Instrumentenkunde.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbildungskosten an historischen Instrumenten
- Forschungsvorhaben und Instrumentenkunde
Nicht förderfähige Ausgaben
- Aufführung von Kompositionen in Konzerten oder Aufnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Bereich Alte Musik (16. bis 19. Jahrhundert)
- Ausbildung oder Forschung an historischen Tasteninstrumenten
Bewertungskriterien
- Bezug zur Alten Musik (16.–19. Jahrhundert)
- Qualität des Ausbildungskonzepts oder Forschungsvorhabens
- Originalklang- und Instrumentenkunde-Aspekte
Beschreibung
Die Hermann-und-Ingrid-Frommhold-Stiftung fördert die Beschäftigung mit Alter Musik des 16. bis 19. Jahrhunderts durch gezielte finanzielle Zuwendungen. Insbesondere werden Ausbildungsvorhaben an historischen Tasteninstrumenten unterstützt, um einen authentischen Klangraum zu bewahren und künstlerisches wie wissenschaftliches Verständnis dieser Epochen zu vertiefen. Die Treuhandstiftung mit Sitz in Baden-Württemberg richtet sich an private Fördernehmende ebenso wie an Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Sie setzt sich zum Ziel, die kompositorischen Werke jener Jahrhunderte zu erschließen und eine fundierte Instrumentenkunde zu etablieren. Dabei steht der originale Klanggedanke im Mittelpunkt, um Musikstudierenden sowie jungen Berufstätigen eine praxisnahe Weiterbildung an Cembalo, Spinett oder Orgelpositiv zu ermöglichen und Forschende bei wissenschaftlichen Projekten zu unterstützen.
Förderberechtigt sind Einzelpersonen, Ausbildungsstätten sowie gemeinnützige Träger, die ein Projekt im Bereich Alte Musik sowie Ausbildung oder Forschung an historischen Tasteninstrumenten vorlegen. Gefördert werden Ausbildungskosten und wissenschaftliche Vorhaben zur Instrumentenkunde, während Ausgaben für Konzertaufführungen oder Tonaufnahmen nicht förderfähig sind. Die Vergabe erfolgt fortlaufend nach Kriterien wie dem Bezug zur Alten Musik (16.–19. Jh.), der Qualität des Ausbildungskonzepts beziehungsweise Forschungsvorhabens und dem Originalklang-Ansatz. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung leistet damit einen Beitrag zur Stärkung kultureller Vielfalt und wissenschaftlicher Innovation und eröffnet musikinteressierten Fachkräften neue Perspektiven in Forschung und künstlerischer Praxis.
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