Förderung der Hospiz-Stiftung Lörrach
Die Hospiz-Stiftung Lörrach fördert Gruppen, Personen und Initiativen in der ambulanten Hospizarbeit und Palliativmedizin im Kreis Lörrach und unterstützt konkrete Projekte finanziell. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Gruppen, Personen oder Initiativen in der ambulanten Hospizarbeit und Palliativmedizin im Kreis Lörrach sowie finanzielle Unterstützung konkreter Projekte in der Hospizarbeit.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit in der ambulanten Hospizarbeit oder Palliativmedizin im Kreis Lörrach
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Zuwendungserklärung
Beschreibung
Die Hospiz-Stiftung Lörrach unterstützt seit ihrer Gründung im Jahr 2014 engagierte Gruppen, Initiativen sowie Einzelpersonen, die sich in der ambulanten Hospizarbeit und Palliativmedizin im Landkreis Lörrach engagieren. In Form von jährlich fortlaufenden Zuschüssen fördert die Stiftung konkrete Projekte, die schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie deren Angehörigen eine würdige Begleitung ermöglichen. Ziel der Förderung ist es, die medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung in der Region nachhaltig zu stärken und die Netzwerkstrukturen in der Hospiz- und Palliativversorgung weiter auszubauen. Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel trägt die Stiftergemeinschaft dazu bei, Lücken in der Versorgung zu schließen und innovative Ansätze in der Trauerbegleitung, Ehrenamtsarbeit oder Fortbildung von Fachkräften zu realisieren.
Bewerbungsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie Privatpersonen, die in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Palliativmedizin tätig sind. Voraussetzung für eine Förderung ist die nachgewiesene Aktivität im ambulanten Hospiz- und Palliativbereich im Kreis Lörrach. Interessierte Antragsteller:innen füllen das offizielle Antragsformular sowie die Zuwendungserklärung aus und reichen beide Unterlagen postalisch ein. Dank der jederzeit möglichen Einreichung entfällt eine feste Frist, wodurch Projekte flexibel und bedarfsgerecht initiiert werden können. In den Vergaberichtlinien legt die Stiftung transparente Kriterien fest, und nach Projektabschluss erfolgt die Abrechnung über den Verwendungsnachweis. Diese unkomplizierte Förderstruktur ermöglicht eine ressourcenschonende Antragstellung und richtet sich gleichermaßen an kleine Initiativen und etablierte Trägerorganisationen.
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