Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete
Förderung zur Modernisierung und nachhaltigen Entwicklung von Fischereihäfen und Fischwirtschaftsgebieten in Schleswig-Holstein
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und die nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete in Schleswig-Holstein, um die Wettbewerbsfähigkeit der Fischereiwirtschaft zu stärken und ökologische Standards zu erhöhen.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Technische Ausrüstung und Anlagen
- Planungs- und Ingenieurleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Schleswig-Holstein
- Betreiber oder Eigentümer des Fischereihafens
- Projektausrichtung auf Infrastruktur und Nachhaltigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kostenaufstellung
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wirksamkeit für die regionale Entwicklung
- Kosten-Nutzen-Verhältnis
Beschreibung
Das Förderprogramm zur Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete in Schleswig-Holstein unterstützt öffentliche Einrichtungen und Unternehmen bei der Modernisierung und umweltgerechten Gestaltung von Hafenanlagen. Insbesondere Küstenkommunen, Hafenbetreibende und Fischereibetriebser:innen können als Betreiber:innen oder Eigentümer:innen von Fischereihäfen Zuschüsse für bauliche Maßnahmen, technische Ausrüstungen sowie Planungs- und Ingenieurleistungen beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und den ländlichen Raum im Küstengebiet zukunftsfähig zu gestalten. Bewerbungsunterlagen umfassen eine Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan und eine detaillierte Kostenaufstellung.
Mit dem Programm wird beabsichtigt, die Wettbewerbsfähigkeit der Fischereiwirtschaft zu steigern und gleichzeitig ökologische Standards zu erhöhen. Bewertungskriterien sind dabei Nachhaltigkeitsaspekte, der Nutzen für die regionale Entwicklung und ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein Projektstandort in Schleswig-Holstein sowie eine eindeutige Ausrichtung auf Infrastruktur und Nachhaltigkeit. Durch die Förderung sollen moderne Hafeninfrastrukturen entstehen, die den Anforderungen des Klimaschutzes und der Ressourceneffizienz gerecht werden und langfristig zur Stärkung der Fischereiwirtschaftsgebiete beitragen.
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