Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften
Zuschuss für Projekte zur Verbesserung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge sind bis 6 Wochen vor Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften. Gefördert werden insbesondere grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informationsreisen, Ausstellungen sowie Publikationen, die im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Förderfähige Ausgaben
- grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen
- Studien- und Informationsreisen
- Ausstellungen
- Publikationen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
- Projekt dient der Pflege und Entwicklung formaler regionaler Partnerschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Beachtung der Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit im Interesse des Landes bei Projekten außerhalb regionaler Partnerschaften
- Eigenanteil von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Förderprogramm zielt darauf ab, die internationalen Beziehungen sowie die regionalen Partnerschaften Mecklenburg-Vorpommerns nachhaltig zu stärken. Gefördert werden insbesondere grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informationsreisen, Ausstellungen sowie Publikationen, die im Interesse des Landes liegen und den interkulturellen Dialog fördern. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Stiftungen sowie sonstige nicht-kommerzielle Organisationen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Projekte sollten entweder der Pflege formaler Partnerschaften mit Partnerregionen dienen oder, bei Aktivitäten außerhalb dieser Partnerschaften, die Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit des Landes berücksichtigen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt regulär bis zu 1.500 €, bei inhaltlicher Mitwirkung der Staatskanzlei bis zu 5.000 €. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtmaßnahmenkosten ist nachzuweisen. Erforderliche Nachweise sind eine Projektskizze und ein Finanzierungsplan. Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen jedoch spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn bei der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern eingegangen sein. Diese kontinuierliche Fördermöglichkeit bietet engagierten Organisationen die Chance, internationale Kooperationen im Kulturbereich und darüber hinaus nachhaltig zu etablieren.
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