Zuschuss

Förderung der Kindertagesstätten

Förderung zum Erhalt und Betrieb der Kärntner Kindertagesstätten. Quartalsberichte sind termingerecht einzureichen, Rechnungsabschluss bis 31.05. jeden Jahres.

Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung zum Erhalt und den Betrieb der Kärntner Kindertagesstätten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewilligung als Kindertagesstätte durch das Land Kärnten
  • Betrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Nachweis der Betreuungstage
  • Nachweis der betreuten Kinder und deren wöchentlichen und monatlichen Betreuungsstunden
  • Nachweis der vorgeschriebenen und bezahlten Elternbeiträge
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Betreuungstage
  2. Nachweis der betreuten Kinder und deren Betreuungsstunden
  3. Nachweis der bezahlten Elternbeiträge
  4. Mitarbeiterlisten zum Betreuungsschlüssel
  5. Nachweis über beantragte und erhaltene Subventionen
  6. Quartalsberichte
  7. Rechnungsabschluss mit Einnahmen- und Ausgabenübersicht

Beschreibung

Die Förderung der Kindertagesstätten in Kärnten richtet sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die als vom Land bewilligte Kindertagesstätte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend Kinder und Jugendliche betreuen. Im Fokus steht die finanzielle Unterstützung zum Erhalt und Betrieb dieser Einrichtungen, um eine hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung sicherzustellen. Der Zuschuss wird fortlaufend gewährt und deckt Ausgaben in den Themenfeldern Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung ab. Antragsberechtigte Träger weisen die Betreuungsangebote durch Nachweise zu Betreuungstagen, betreuten Kindern mit deren wöchentlichen und monatlichen Betreuungsstunden sowie die Entrichtung der gesetzlich vorgeschriebenen Elternbeiträge nach. Eine termingerechte Einreichung von Quartalsberichten und ein Rechnungsabschluss mit vollständiger Einnahmen- und Ausgabenübersicht bis zum 31. Mai eines jeden Jahres bilden Voraussetzung für die kontinuierliche Auszahlung der Mittel.

Für die Antragstellung ist eine Bewilligung als Kindertagesstätte durch das Land Kärnten notwendig. Ergänzend müssen Nachweise über den Betreuungsschlüssel in Form von Mitarbeiter:innenlisten, bereits beantragte und erhaltene Subventionen von dritter Seite sowie sämtliche Einnahmen und Ausgaben vorgelegt werden. Benötigte Dokumente umfassen u. a. Quartalsberichte, Übergabe des Rechnungsabschlusses sowie Belege zu betreuten Kindern, Betreuungsstunden und Elternbeiträgen. Die Antragsfrist läuft seit dem 1. Jänner 2014 ununterbrochen und endet am 31. Dezember 2026. Eine sorgfältige Dokumentation und fristgerechte Abgabe aller Unterlagen gewährleistet eine reibungslose Förderabwicklung und trägt zur langfristigen Sicherung der Kinderbetreuung in Kärnten bei.

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