Förderung der KORTE-Stiftung (Projektförderung & Spenden an Dritte)
Die KORTE-Stiftung fördert Projekte und unterstützt Dritte in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Denkmalschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Tierschutz, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie Flüchtlinge, Sport und demokratischer Staatswesen. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die KORTE-Stiftung hat den Zweck, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie zu stärken und fördert hierzu eigene Projekte sowie Projekte Dritter in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Naturschutz, Landschaftspflege, Tierschutz, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Sport und allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ausrichtung des Projekts auf einen oder mehrere Stiftungszwecke (Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Naturschutz, Landschaftspflege, Tierschutz, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge, Sport oder demokratisches Staatswesen)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder öffentlich-rechtlichen Trägerschaft
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken
- Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Mehrwert
- Transparenz und Effizienz der Projektplanung
Beschreibung
Die KORTE-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, öffentliche und Bildungseinrichtungen mit Zuschüssen für Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die demokratischen Grundwerte stärken. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege, Tierschutz, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge sowie Sport und allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens. Die Stiftung verfolgt dabei das Leitbild, Spaltungen in der Gesellschaft entgegenzuwirken und nachhaltige Impulse im Sinne unternehmerischer Verantwortung zu setzen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sodass Initiativen flexibel und zeitnah unterstützt werden können.
Bewerbungsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitzungssitz in Deutschland, die eine gemeinnützige Tätigkeit nachweisen. Vorausgesetzt wird eine projektbezogene Ausrichtung auf mindestens einen der Stiftungszwecke sowie die Vorlage einer aktuellen Gemeinnützigkeitsbescheinigung oder eines Nachweises öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Bei der Auswahl legt die Jury besonderen Wert auf Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, nachhaltigen gesellschaftlichen Mehrwert sowie Transparenz und Effizienz in der Projektplanung. Mit einem schlanken Antragsverfahren und kontinuierlichen Fördermöglichkeiten bietet die KORTE-Stiftung eine verlässliche Finanzierungsquelle für zukunftsweisende Initiativen, die dazu beitragen, Demokratie zu fördern, Vielfalt zu bewahren und lokalen Engagements eine starke Stimme zu verleihen.
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