Förderung der KORTE-Stiftung (Projektförderung & Spenden an Dritte)
Die KORTE-Stiftung realisiert eigene Projekte und fördert darüber hinaus Projekte Dritter, die den Stiftungszwecken wie Zusammenhalt, Demokratie, Umwelt-, Natur- und Tierschutz entsprechen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten Dritter in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe, Naturschutz, Landschaftspflege, Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte sowie Flüchtlinge und Vertriebene, Tierschutz, Sport und allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt entspricht den Stiftungszwecken
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder ideeller Zweck
- Sitz in Deutschland oder Europa
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken
- Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Wirkung
- Effizienz der Mittelverwendung
Beschreibung
Die KORTE-Stiftung fördert bundesweit zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine, öffentliche Einrichtungen und Einzelpersonen, die sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratie sowie Umwelt-, Natur- und Tierschutz einsetzen. Im Rahmen fortlaufender Projektförderung werden zielgerichtete Zuschüsse in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe, Sport, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Naturschutz, Landschaftspflege, Tierschutz sowie Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Geflüchtete vergeben. Die Stiftung realisiert zudem eigene Maßnahmen zur Pflege historischer Bauwerke, zur Förderung von Bildungsangeboten und zur nachhaltigen Nutzung von Natur- und Kulturgütern. Dabei steht die nachhaltige Wirkung der geförderten Vorhaben im Mittelpunkt: Effizienz der Mittelverwendung, langfristige gesellschaftliche Wirkung sowie strikte Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken bilden die zentralen Bewertungskriterien.
Anträge können jederzeit gestellt werden. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit beziehungsweise eines ideellen Zwecks sowie ein Sitz in Deutschland oder Europa. Ein aussagekräftiges Fördergesuch umfasst eine Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie den Gemeinnützigkeitsnachweis. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, der gesellschaftlichen Nachhaltigkeit und der verantwortungsvollen Haushaltsführung. Die unkomplizierte Einreichung ohne feste Fristen ermöglicht Förderberechtigten eine flexible Projektplanung. Interessierte Akteur:innen finden weiterführende Informationen und Beispiele bereits geförderter Projekte im Bereich „Förderungen & Projekte“ auf der Webseite der KORTE-Stiftung.
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