Förderung der Kulturstiftung der Länder
Bundesweite Förderung kunst- und kulturhistorischer Ausstellungs-, Erwerbungs- und Restaurierungsvorhaben durch die Kulturstiftung der Länder. Antragsfristen: 15.12.2026 und 15.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt öffentlich zugängliche Museen, Bibliotheken und Archive bei der Erwerbung, Bewahrung, Dokumentation, Restaurierung sowie bei der Konzeption und Durchführung von kunst- und kulturhistorischen Ausstellungen von regionaler Verankerung und internationaler Bedeutung.
Förderfähige Ausgaben
- Kauf von Kulturgut
- Konservatorische und restauratorische Maßnahmen
- Kosten für Ausstellungsorganisation und -vermittlung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ersteinrichtung oder Neukonzeption von Dauerausstellungen
- Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Öffentlich zugängliche deutsche Museen, Bibliotheken oder Archive
- Verpflichtendes Beratungsgespräch vor Antragstellung
- Digital eingereichte Antragsunterlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis über Beratungsgespräch
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Bedeutung des Vorhabens für das kulturelle Erbe
- Wissenschaftliche Qualität der Konzeption
- Regionale Verankerung bei internationaler Relevanz
- Nachhaltige Wirkung und langfristige Nutzung
- Besucher- und zielgruppenorientierte Vermittlung
Beschreibung
Die Kulturstiftung der Länder fördert bundesweit kunst- und kulturhistorische Ausstellungs-, Erwerbungs- und Restaurierungsvorhaben in öffentlich zugänglichen Museen, Bibliotheken und Archiven. Ziel ist es, Objekte und Sammlungen von regionaler Verwurzelung und internationaler Bedeutung zu sichern, zu bewahren und für eine breite Öffentlichkeit zu vermitteln. Zuschüsse können anteilig für den Erwerb von Kulturgut, konservatorische und restauratorische Maßnahmen sowie Kosten der Ausstellungsorganisation und -vermittlung beantragt werden. Dabei wird besonders Wert auf die wissenschaftliche Qualität der Konzeption, die nachhaltige Wirkung und die zielgruppenorientierte Vermittlung gelegt. Projekte, die ausschließlich im Ausland stattfinden oder die Ersteinrichtung bzw. Neukonzeption von Dauerausstellungen betreffen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind alle öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archive, die vor der Antragstellung ein verpflichtendes Beratungsgespräch führen. Die digitale Einreichung erfolgt mit ausgefülltem Antragsformular, Nachweis über das Beratungsgespräch, detaillierter Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan. Entscheidungskriterien sind unter anderem die Bedeutung des Vorhabens für das kulturelle Erbe, die regionale Verankerung bei internationaler Relevanz sowie die nachhaltige Wirkung und langfristige Nutzung. Anträge können jeweils bis zum 15. Dezember 2026 und zum 15. Juni 2027 eingereicht werden. Interessierte Institutionen profitieren von einer finanziellen Teilförderung, die das Potenzial besitzt, kunst- und kulturhistorische Schätze zu erhalten und erfolgreich der Öffentlichkeit zu präsentieren.
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