Zuschuss

Förderung der Kurt Feirabend Stiftung (Zuschüsse für geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche)

Die Kurt Feirabend Stiftung unterstützt körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aus dem Raum Südhessen mit Zuschüssen. Zuwendungen können sowohl an Einzelpersonen als auch an steuerbegünstigte Betreuungseinrichtungen (z.B. Behindertenwerkstätten) gehen.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Förderquote: bis zu 49 %

Förderziel

Unter dem Motto „Den Kindern eine Freude machen …“ fördert die Stiftung körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche (Behinderungsgrad 80–100%) bis zum 18. Lebensjahr aus dem Raum Südhessen durch finanzielle Zuschüsse. Zuwendungen können direkt an Betroffene oder an in diesem Bereich tätige, steuerbegünstigte Betreuungseinrichtungen fließen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Behinderungsgrad 80–100 %
  • Alter bis 18 Jahre
  • Wohnsitz bzw. Tätigkeit im Raum Südhessen
  • Steuerbegünstigter Status der Betreuungseinrichtung

Beschreibung

Unter dem Leitgedanken „Den Kindern eine Freude machen …“ fördert die Kurt Feirabend Stiftung finanziell körperlich und geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (Grad der Behinderung 80–100 %) bis zum 18. Lebensjahr im Raum Südhessen. Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt und können sowohl direkt an betroffene Einzelpersonen als auch an steuerbegünstigte Betreuungseinrichtungen wie Behindertenwerkstätten fließen. Der Förderumfang beträgt bis zu 49 % der jährlichen Erträge der antragstellenden Einrichtungen. Dank des ehrenamtlichen Engagements aller Vorstandsmitglieder gelangt jeder eingeworbene Euro unmittelbar in unterstützende Maßnahmen, wodurch in den vergangenen Jahren bereits rund 750.000 Euro an Zuwendungen ausgezahlt wurden.

Förderberechtigt sind Privatpersonen sowie gemeinnützige Organisationen, die in Südhessen tätig sind und den nachgewiesenen Behinderungsgrad bzw. den steuerbegünstigten Status der Einrichtung erfüllen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, sodass zeitnah über die Unterstützung entschieden wird. Die Initiative zielt darauf ab, Inklusion zu stärken, Lebensfreude zu schenken und bedarfsgerechte Angebote in sozialen, pädagogischen oder therapeutischen Bereichen zu realisieren. Durch diesen Zuschuss lassen sich Anschaffungen, Projekte oder Maßnahmen finanzieren, die ohne zusätzliche Mittel nicht möglich wären. Interessierte Antragsteller:innen erhalten ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren direkt bei der Stiftung.

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