Zuschuss

Förderung der Lisa Dräger Stiftung (Jugendhilfe & Heimatkunde in Lübeck)

Die Lisa Dräger Stiftung fördert Projekte der Jugendhilfe und Heimatkunde in Lübeck, insbesondere kulturhistorische Vorhaben und soziale Jugendprojekte. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Kinder und Jugendliche Kultur Bauten und Denkmalschutz Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von Projekten in der Jugendhilfe (z. B. heilpädagogisch-psychologische Betreuung, Tagesfahrten für Kinder und Jugendliche) sowie Förderung der Heimatkunde und des Kulturerhalts (Erhalt und Betrieb historischer Schiffe, Modellpflege historischer Gebäude) in Lübeck.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Steuerbegünstigte Körperschaft
  • Projektdurchführung in Lübeck

Beschreibung

Die Lisa Dräger Stiftung unterstützt als rechtsfähige Förderstiftung gemeinnützige Körperschaften in Schleswig-Holstein, die Projekte zur Jugendhilfe und Heimatkunde in der Hansestadt Lübeck realisieren. Im Zentrum der Förderung stehen kulturell­historische Vorhaben, wie der Erhalt und Betrieb historischer Schiffe (unter anderem der Kraweel „Lisa von Lübeck“ und der Werftbarkasse „SW2“) sowie die Pflege originalgetreuer Modelle historischer Lübecker Bauwerke in Maßstab 1:30. Zugleich können soziale Jugendprojekte gefördert werden, etwa heilpädagogisch-psychologische Betreuung, musikalische Früherziehung oder tiergestützte Pädagogik in öffentlichen Bildungseinrichtungen. Weitere Förderbereiche umfassen Regionalentwicklung, Denkmalschutz, Infrastruktur, Arbeit & Soziales, Kultur & Medien sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung.

Gefördert werden steuerbegünstigte Organisationen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen, die Projekte in Lübeck umsetzen. Zuschüsse werden fortlaufend vergeben; Anträge können jederzeit eingereicht werden, ein rechtlicher Anspruch auf Bewilligung besteht nicht. Der Förderzweck richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche in Lübecker Jugendeinrichtungen sowie deren Betreuer:innen. Voraussetzung ist der gemeinnützige Status der antragstellenden Körperschaft und die Durchführung des Projekts vor Ort. Die Stiftung agiert ausschließlich als Förderstiftung und leitet Mittel unmittelbar an geeignete Organisationen weiter. Durch dieses Engagement trägt sie zur Stärkung des kulturellen Erbes und zur sozialen Förderung junger Menschen in Lübeck bei, indem sie fachlich begleitet und finanziell unterstützt.

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