Zuschuss

Förderung der Louise Hardt Stiftung e.V.

Die Louise Hardt Stiftung e.V. unterstützt finanziell gemeinnützige Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, z. B. Schulen, Kitas, Vereine und Gruppen, wenn staatliche Hilfen nicht (mehr) greifen. Größere Förderprojekte werden einmal jährlich entschieden; ein Hilfsfonds steht für dringende Fälle jederzeit bereit.

Kinder und Jugendliche Bildung Soziales Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit durch finanzielle Unterstützung von Schulen, Kitas, Gruppen und Vereinen, z. B. für Ferienangebote, Präventionsprojekte, Spiel- und Bewegungsräume sowie soziale und sportliche Angebote.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannte gemeinnützige Träger
  • Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Kein Anspruch auf andere staatliche Hilfen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Schilderung der Situation
  3. Bankverbindung
  4. Spendenbestätigung

Beschreibung

Die Louise Hardt Stiftung e.V. setzt bundesweit dort an, wo junge Menschen besonders dringend Unterstützung benötigen. Als anerkannte Stiftung fördert sie gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Träger, Vereine und Stiftungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind und keinen Anspruch auf andere staatliche Hilfen haben. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern Bildung, Soziales, Sport, Kultur & Medien sowie Aus- und Weiterbildung – von Ferienangeboten über Präventionsprogramme bis hin zu Spiel- und Bewegungsräumen und sportlichen Initiativen. Einmal jährlich entscheidet die Mitgliederversammlung über größere Vorhaben, während ein jederzeit verfügbarer Hilfsfonds unbürokratische Zuschüsse in dringenden Fällen ermöglicht.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist der gemeinnützige Status des Antragstellenden sowie die unmittelbare Wirkungsabsicht in der Kinder- und Jugendarbeit. Im Bewerbungsverfahren sind das ausgefüllte Antragsformular, eine Situationsschilderung, aktuelle Bankverbindungsdaten sowie eine Spendenbestätigung einzureichen. Die Stiftung gewährt finanzielle Zuwendungen ausschließlich in Form von Zuschüssen an Organisationen, die sich selbst vor Ort ein Bild der Lage machen und praxisnahe Lösungen anbieten. Durch diese zielgerichtete Förderung schafft die Louise Hardt Stiftung e.V. nachhaltige Entlastung und eröffnet neue Perspektiven für Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland.

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