Zuschuss

Förderung der Maria-Grönefeld-Stiftung

Die Maria-Grönefeld-Stiftung fördert Beiträge zur christlichen Sozialethik sowie Impulse für eine christliche Sozialpraxis, u. a. wissenschaftliche Arbeiten, Tagungen/Seminare, Bildungsprojekte und Sozialrecherchen sowie Projekte der Betriebs- und Sozialpastoral und Maßnahmen internationaler Solidarität.

Soziales Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung dient der Förderung einer gesellschaftspolitisch wirksamen christlichen Sozialethik und Sozialpraxis. Sie unterstützt insbesondere wissenschaftliche Arbeiten, Tagungen und Seminare zu sozialethischen Fragen, Bildungsprojekte und Sozialrecherchen mit Interventionscharakter, Projekte der Betriebs- und Sozialpastoral, Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie internationale Solidaritätsinitiativen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausrichtung an christlicher Sozialethik und Sozialpraxis
  • Gemeinnützigkeit bzw. nicht kommerzielle Zielsetzung
  • Sitz oder Wirkung in Deutschland

Bewertungskriterien

  • Ausrichtung an den Zielen der Stiftung
  • Wissenschaftliche Qualität
  • Gesellschaftlicher Nutzen

Beschreibung

Die Förderung unterstützt gemeinnützige Einrichtungen, Bildungsträger:innen, Stiftungen sowie öffentliche Institutionen in ganz Deutschland bei der Entwicklung und Umsetzung sozialethischer und praxisorientierter Projekte. Gefördert werden wissenschaftliche Forschungsarbeiten, Tagungen und Seminare zu Fragen der christlichen Sozialethik sowie Bildungsinitiativen und Sozialrecherchen mit praktischem Interventionscharakter. Darüber hinaus fließen Mittel in Projekte der Betriebs- und Sozialpastoral, Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und internationale Solidaritätsinitiativen. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, Ausgrenzung zu überwinden und das Menschenrecht auf Arbeit und Bildung wirkungsvoll in Kraft zu setzen – immer vor dem Hintergrund einer umfassenden christlichen Sozialpraxis.

Förderberechtigt sind ausschließlich nicht kommerziell ausgerichtete Organisationen mit Sitz oder Wirkung in Deutschland. Die Finanzierung erfolgt als 100-%-Zuschuss und deckt alle förderfähigen Ausgaben ab. Bei der Auswahl achtet das Kuratorium insbesondere auf die inhaltliche Übereinstimmung mit den Stiftungszielen, die wissenschaftliche Qualität der Vorhaben sowie den gesellschaftlichen Nutzen. Anträge können jederzeit eingereicht werden, da fortlaufende Fördermöglichkeiten bestehen. Interessierte Organisationen werden ermutigt, ihre Projektideen unter Einhaltung der Ausrichtung an christlicher Sozialethik und Sozialpraxis einzureichen und damit einen Beitrag zu einer solidarischen und zukunftsfähigen Gesellschaft zu leisten.

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