Förderung der Offenen Jugendarbeit
Nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Tirol zur Deckung von Personalkosten (570 €/Stunde), Anträge vor Projektbeginn einreichen, gültig bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Unterstützung von Einrichtungen, die Offene Jugendarbeit in Tirol anbieten. Es werden Personalkosten für pädagogisch tätige Fachkräfte gefördert.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsträger von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit (z.B. Vereine, Gemeinden)
- Mitarbeiter*innen müssen pädagogisch ausgebildet sein, einen Grundkurs absolvieren oder 240 Stunden Praxiserfahrung nachweisen
- Arbeitsweise der Einrichtung orientiert am Handbuch Offene Jugendarbeit 1.0 der POJAT und Schutzkonzept Offene Jugendarbeit
- Bei gemeindeübergreifenden Einrichtungen: schriftliche Kooperationsvereinbarung
- Nachvollziehbare Öffnungszeiten bezogen auf Anstellungsstunden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Pädagogisches Konzept der Einrichtung
- Angabe der Öffnungszeiten bei standortbezogener Jugendarbeit
- Auflistung der Mitarbeiter*innen mit Ausbildung und Tätigkeit
- Bestätigung der inhaltlichen Orientierung am Handbuch Offene Jugendarbeit und Schutzkonzept
- Kostenkalkulation inkl. Finanzierungsplan
- Kooperationsvereinbarung bei gemeindeübergreifenden Einrichtungen
Beschreibung
Die Förderung der Offenen Jugendarbeit in Tirol unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Träger, die niedrigschwellige Angebote für Kinder und Jugendliche realisieren. Als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss ermöglicht sie die Abdeckung von Personalkosten für pädagogisch tätige Fachkräfte in der Höhe von 570 €/Stunde. Damit werden Anreize geschaffen, qualifiziertes Personal langfristig in Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit einzusetzen und die regionale Jugendarbeit flächendeckend zu stärken. Die Förderlinie ist bundesweit ausgeschrieben, gilt jedoch spezifisch für Projekte und Angebote in Tirol und steht bis zum 31.12.2027 kontinuierlich zur Verfügung.
Förderberechtigt sind Vereine, Gemeinden und weitere juristische Personen, die als Rechtsträger:innen Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit betreiben. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeitenden eine pädagogische Ausbildung absolviert haben, einen anerkannten Grundkurs beendet oder mindestens 240 Stunden Praxiserfahrung in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit nachweisen. Die Arbeitsweise muss sich inhaltlich am „Handbuch Offene Jugendarbeit 1.0“ der POJAT und am „Schutzkonzept Offene Jugendarbeit in Österreich“ orientieren. Bei gemeindeübergreifenden Angeboten ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung erforderlich, und Öffnungszeiten sind in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den beantragten Personalkostenstunden zu dokumentieren. Zur Antragseinreichung sind ein pädagogisches Konzept, eine detaillierte Kostenkalkulation mit Finanzierungsplan, eine Aufstellung der Mitarbeiter:innen sowie Nachweise über Qualifikation und inhaltliche Orientierung beizufügen. Der Förderzeitraum muss vor Projektbeginn beantragt werden; eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.
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