Förderung der pädagogischen und kulturellen Angelegenheiten der Volksgruppen
Förderung pädagogischer und kultureller Vorhaben der autochthonen Volksgruppen zugunsten von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Schichten. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden pädagogische und kulturelle Angelegenheiten der autochthonen Volksgruppen, die vor allem Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Schichten zugutekommen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichberechtigung: Vereine
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausführliche Beschreibung des Vorhabens
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung (bei Personalkosten)
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Allgemeine Förderungsbedingungen
- Leitfaden Förderungsabrechnung
Beschreibung
Die Förderung richtet sich an Interessensverbände und Vereine in Wien, die pädagogische und kulturelle Projekte für autochthone Volksgruppen realisieren. Im Mittelpunkt stehen Angebote, die insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Schichten stärken und ihre Bildungschancen erweitern. Gefördert werden Maßnahmen aus den Bereichen Bildung, Kultur, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit und Soziales. Dabei soll das kulturelle Erbe bewahrt und die gesellschaftliche Teilhabe der Volksgruppen gefördert werden. Die Projekte können von kleinen Workshops bis hin zu mehrjährigen Initiativen reichen und sollen dazu beitragen, das Leistungs- und Bildungsniveau dieser Zielgruppe nachhaltig zu steigern. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist nicht auf ein bestimmtes Budget begrenzt. Mit Blick auf Inklusion und Chancengerechtigkeit steht die Unterstützung vielfältiger Formate im Fokus, die Identität und Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen stärken.
Vereine haben jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag einzureichen, da seit dem 01.01.2013 keine Endfrist besteht. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Vorlage einer ausführlichen Projektbeschreibung sowie eines detaillierten Finanzierungsplans. Bei Personalkosten ist eine standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung beizulegen, zudem sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, die allgemeinen Förderbedingungen und der Leitfaden zur Förderungsabrechnung erforderlich. Die Entscheidung erfolgt kontinuierlich – eine gerichtliche Frist zur Antragstellung besteht nicht. Expert:innen des Bildungsministeriums prüfen die Unterlagen und vergeben Mittel, sofern die Anforderungen erfüllt sind. Eine ordnungsgemäße Abrechnung und Berichterstattung über erzielte Wirkung und Mittelverwendung sind Teil der Fördervereinbarung. So werden transparente und nachhaltige Projekte gewährleistet, die Kinder und Jugendliche der autochthonen Volksgruppen in ihrer persönlichen und fachlichen Entwicklung unterstützen.
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