Förderung der Pfarrhausstiftung Harz
Kontaktformular für Hinweise auf förderfähige Pfarrhäuser und Unterstützung der Stiftungsarbeit der Pfarrhausstiftung Harz in Sachsen-Anhalt. Hinweise können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Sanierung und Erhalt von denkmalgeschützten Pfarrhäusern in Sachsen-Anhalt sowie operative Unterstützung der Stiftungsarbeit durch Übernahme, Instandsetzung und Weiterbetrieb historischer Kirchenimmobilien.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung eines Hinweises über ein konkretes Pfarrhaus mit Standortangaben und Beschreibung
- Einverständnis mit der Datenschutzerklärung der Stiftung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Kontaktformular
- Beschreibung und Lageplan des Pfarrhauses
Beschreibung
Die Pfarrhausstiftung Harz in Sachsen-Anhalt fördert den Erhalt und die Sanierung denkmalgeschützter Pfarrhäuser im ländlichen Raum durch operatives Engagement sowie finanzielle Zuschüsse. Ziel ist es, historische Kirchenimmobilien zu übernehmen, instand zu setzen und langfristig als Gemeindezentren, Mietwohnungen oder kulturelle Treffpunkte zu bewahren. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, kirchliche und religiöse Institutionen sowie Privatpersonen, die auf sanierungsbedürftige Pfarrhäuser hinweisen möchten. Dabei werden sowohl bauliche Maßnahmen im Denkmalschutz und Wohnungsbau als auch Projekte zur Regionalentwicklung, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Nutzung berücksichtigt. Die Stiftung trägt so zum Erhalt des kulturellen Erbes und zur Stärkung ländlicher Regionen bei.
Interessierte Gemeinden, Träger historischer Pfarrhäuser und Einzelpersonen können fortlaufend Hinweise über förderfähige Objekte einreichen. Voraussetzung ist die Übermittlung eines ausgefüllten Kontaktformulars mit Standortangaben, einer Beschreibung des Pfarrhauses sowie einverständniserklärender Zustimmung zur Datenschutzerklärung der Stiftung. Einreichungen sind jederzeit möglich und erfordern neben dem Formular einen Lageplan oder eine Skizze des Objekts. So erhält der Stiftungsrat wertvolle Hinweise zur gezielten Vergabe von Zuschüssen und operativer Unterstützung. Dieser transparente Prozess fördert eine enge Zusammenarbeit zwischen Stiftung, Kommunen und bürgerschaftlichem Engagement, um die denkmalgeschützten Pfarrbauten nachhaltig zu sichern und neu zu beleben.
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