Zuschuss

Förderung der Renate-Rennebach-Stiftung für Opfer ritueller Gewalt

Die Renate-Rennebach-Stiftung unterstützt Einrichtungen, Organisationen und Projekte in Deutschland, die Folgen ritueller Gewalt aufarbeiten und zur Forschung sowie gesellschaftlichen Aufklärung destruktiver Kulte beitragen. Anträge können jederzeit per Briefpost eingereicht werden.

Soziales Gesundheit Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von modellhaften, zeitlich begrenzten Projekten und Initiativen, die helfen, die Folgen ritueller Gewalt zu überwinden, sowie von Forschungs- und Aufklärungsarbeiten über destruktive Kulte und Sekten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Modellcharakter und Signalwirkung des Vorhabens
  • Zeitliche Befristung des Projekts
  • Vorlage einer Ziel-, Zeit- und Kostenplanung
  • Keine oder unzureichende anderweitige Finanzierung
  • Kennzeichnung der Stiftung bei Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung des Vorhabens (ca. 20–30 Sätze)
  2. Ziel-, Zeit- und Kostenplanung
  3. Angaben zu Mitfinanzierungspartnern

Bewertungskriterien

  • Innovations- und Modellcharakter des Projekts
  • Vollständigkeit der Ziel-, Zeit- und Kostenplanung
  • Notwendigkeit der Finanzierung
  • Dokumentation und Buchführung

Beschreibung

Die Förderung der Renate-Rennebach-Stiftung richtet sich bundesweit an gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen sowie Unternehmen mit dem Ziel, die Folgen ritueller Gewalt zu bewältigen und destruktive Kultstrukturen wissenschaftlich zu erforschen. Modellhafte, zeitlich befristete Projekte aus den Themenfeldern Soziales, Gesundheit, Forschung & Innovation, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung können jederzeit per Briefpost eingereicht werden. Förderberechtigt sind Vorhaben mit ausgeprägtem Innovations- und Modellcharakter, die durch eine detaillierte Ziel-, Zeit- und Kostenplanung überzeugen und keine oder nur unzureichende anderweitige Finanzierung aufweisen. Im Rahmen der Fördervoraussetzungen ist sicherzustellen, dass die Stiftung bei allen publizierten Ergebnissen und Maßnahmen als Unterstützerin genannt wird sowie eine eigenverantwortliche und buchhalterisch korrekte Abrechnung erfolgt. Eine Fördereinzelfallprüfung kann in begründeten Ausnahmen gestattet werden, der Schwerpunkt liegt jedoch auf institutionell eingebetteten Initiativen und Forschungsarbeiten.

Die Bewerbung umfasst eine Kurzbeschreibung des Vorhabens (ca. 20–30 Sätze), eine umfassende Finanz- und Zeitplanung sowie Angaben zu möglichen Mitfinanzierungspartner:innen. Die unabhängige Entscheidung obliegt einem ehrenamtlich tätigen Vorstand, der zweimal jährlich zusammentritt und in dringenden Fällen auch außer der Reihe entscheidet. Bewertungskriterien schließen Innovations- und Modellcharakter, die Vollständigkeit der Unterlagen, die tatsächliche Finanzierungsnotwendigkeit sowie eine transparente Dokumentation und Buchführung ein. Durch diese strukturierte Förderpraxis leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Unterstützung Betroffener und zur gesellschaftlichen Aufklärung über destruktive Kulte und Sekten.

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