Förderung der RuBi-Stiftung – Hilfe für Kinder und Tiere in Not
Die RuBi-Stiftung fördert finanzielle und ideelle Hilfen für bedürftige Kinder und Jugendliche sowie gemeinnützige Tierschutzprojekte. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Beratung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen; Unterstützung in Notlagen und bei Gewalterfahrungen; Übernahme von Kosten für medizinische und therapeutische Versorgung; finanzielle Hilfen als Einmal- oder laufende Zahlungen; Förderung des Kinder- und Jugendsports; Unterstützung gemeinnütziger Tierschutzvereine und Gnadenhöfe; Übernahme von tiermedizinischen Behandlungskosten und Futtermitteln; Unterstützung pädagogischer Tierschutzprojekte.
Förderfähige Ausgaben
- Medizinische und therapeutische Versorgung
- Bildungsangebote und Beratung
- Tiermedizinische Behandlungen und Futtermittel
- Projekt- und Ausrüstungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen oder ihrer Familie
- Keine Kostenträgerübernahme für medizinische Maßnahmen
- Gemeinnütziger Status bei Tierschutzvereinen
Bewertungskriterien
- Bedürftigkeit und Dringlichkeit der Unterstützung
- Konzept und Qualität der Projektmaßnahmen
Beschreibung
Die RuBi-Stiftung – Hilfe für Kinder und Tiere in Not vergibt bundesweit kontinuierlich finanzielle und ideelle Zuschüsse zur Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher sowie gemeinnütziger Tierschutzprojekte. Gefördert werden unter anderem Bildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote, sportliche Aktivitäten sowie Beratungs- und Präventionsmaßnahmen für Heranwachsende in Notlagen oder nach Gewalterfahrungen. Ebenso unterstützt die Stiftung die Übernahme von Kosten für medizinische und therapeutische Behandlungen, sofern keine Kostenträgerübernahme vorliegt. Im Tierschutzbereich fließen Mittel an gemeinnützige Vereine und Gnadenhöfe, um notwendige tiermedizinische Behandlungen, Futtermittel und pädagogische Schutzprojekte in Kindergärten und Schulen zu finanzieren. Anträge können jederzeit gestellt werden und werden als einmalige oder laufende Zahlungen gewährt.
Förderberechtigt sind sowohl gemeinnützige Organisationen als auch Privatpersonen, die den Nachweis von Bedürftigkeit oder des gemeinnützigen Status erbringen. Entscheidende Bewertungskriterien sind die Dringlichkeit der Hilfe, die Konzeption und Qualität der geplanten Maßnahmen sowie die nachgewiesene Wirkung zugunsten von Kindern, Jugendlichen oder Tieren Bedürftiger. Förderfähige Ausgaben umfassen beispielsweise Projekt- und Ausrüstungskosten, Beratungsangebote, Lehr- und Lernmaterialien ebenso wie tiermedizinische Behandlungen und Futtermittel. Durch die gezielte Vergabe von Zuschüssen trägt die Stiftung dazu bei, Bildungschancen zu verbessern, soziale Teilhabe zu stärken und das Leid notleidender Tiere zu lindern. Interessierte Antragsteller:innen finden alle notwendigen Informationen auf der Webseite der Stiftung und können ihren Förderantrag flexibel einreichen.
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