Förderung der Sparkassenstiftung Gifhorn-Wolfsburg für Kultur und Soziales
Die Sparkassenstiftung Gifhorn-Wolfsburg fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich Kultur und Soziales im Landkreis Gifhorn und der Stadt Wolfsburg. Förderanträge sind maschinell auszufüllen, schriftlich an den Stiftungsvorstand zu richten und per E-Mail einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kultur- und Sozialprojekten in der Region Landkreis Gifhorn und Stadt Wolfsburg, um eine nachhaltige Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der kulturellen Aktivitäten vor Ort zu erreichen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachaufwendungen
- Sonstige Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personal- und Verwaltungskosten
- Bauunterhaltungskosten
- Maßnahmen, die bereits von Mitwettbewerbern der Sparkasse oder deren Einrichtungen gefördert werden
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person mit Wohn- oder Geschäftssitz im Landkreis Gifhorn oder in der Stadt Wolfsburg
- Förderantrag maschinell ausgefüllt und schriftlich an den Stiftungsvorstand gerichtet
- Enthält Projektdarstellung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektdarstellung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Gültiger Freistellungsbescheid
- Angebote
Beschreibung
Die Sparkassenstiftung Gifhorn-Wolfsburg für Kultur und Soziales unterstützt fortlaufend gemeinnützige Projekte im Landkreis Gifhorn und in der Stadt Wolfsburg. In den Themenfeldern Bildung, Kinder- und Jugendförderung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Sport sowie Aus- und Weiterbildung können juristische Personen wie Vereine, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen Fördermittel in Form von Zuschüssen beantragen. Mit einem Stiftungsvermögen von acht Millionen Euro möchte die Stiftung lokale Initiativen stärken und nachhaltig den kulturellen Austausch sowie soziale Teilhabe vor Ort fördern. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die den sozialen Zusammenhalt vertiefen oder kulturelle Aktivitäten beleben und dabei die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung berücksichtigen.
Für die Antragstellung sind eine maschinell ausgefüllte Projektdarstellung, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan, ein gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts sowie Angebote für die einzelnen Ausgaben vorzulegen. Personalkosten, Sachaufwendungen und weitere projektbezogene Positionen gelten als förderfähig, während Personal- und Verwaltungskosten, Bauunterhaltungskosten sowie bereits anderweitig geförderte Maßnahmen ausgeschlossen sind. Förderanträge sind schriftlich an den Stiftungsvorstand zu richten und per E-Mail einzureichen. Die Entscheidung trifft der Stiftungsvorstand monatlich; Anträge müssen drei Wochen vor den Sitzungen des Stiftungsrats (nächste Termine: 13.03.2026 und 05.11.2026) eingegangen sein. Die Sparkassenstiftung Gifhorn-Wolfsburg lädt Interessierte ein, ihre innovativen Konzepte einzureichen und so zur lebendigen Entwicklung der Region beizutragen.
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