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Zuschuss

Förderung der Sparkassenstiftung Weimar

Förderung gemeinnütziger Projekte in der Stadt Weimar und im Kreis Weimarer Land in den Bereichen Kunst, Kultur, Denkmalschutz, Sport, Wissenschaft, Umwelt, Jugend, Gesundheit und Altenhilfe. Anfragen sind jeweils bis 15. Februar und 15. September möglich.

Bauten und Denkmalschutz Kinder und Jugendliche Kultur Soziales Sport Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Tierschutz Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.02. - 15.09.2025 Frist abgelaufen
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von gemeinnützigen Einzelprojekten mit regionaler Bedeutung in Stadt Weimar und Kreis Weimarer Land zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Sport, Wissenschaft und Forschung, Natur- und Umweltschutz, Heimat- und Brauchtumspflege, Jugendpflege, öffentliches Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen und Altenhilfe.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Personal- und Sachkosten des Antragstellers
  • Reine Bau- oder Sanierungsmaßnahmen ohne unmittelbaren gemeinnützigen Zweck
  • Abgeschlossene oder weit vorangeschrittene Projekte
  • Hoheitliche Aufgaben der Gebietskörperschaften
  • Pflichtaufgaben eines Trägers

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
  • Projekte in der Stadt Weimar oder im Kreis Weimarer Land
  • Abgeschlossene oder weit fortgeschrittene Projekte sind ausgeschlossen
  • Angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung erforderlich
  • Keine Förderung hoheitlicher oder Pflichtaufgaben

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Freistellungsbescheid
  5. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Regionale Bedeutung und Ausstrahlung
  • Angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung
  • Abgeschlossene oder weit fortgeschrittene Projekte werden nicht gefördert

Beschreibung

Die Sparkassenstiftung Weimar – Weimarer Land fördert mit jährlichen Ausschreibungen gemeinnützige Einzelprojekte in Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land. Bewerbungen sind jeweils bis zum 15. Februar und 15. September möglich; die Entscheidungen werden im März/April sowie Oktober/November bekannt gegeben. Die Stiftung legt besonderen Wert auf Vorhaben aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Sport, Wissenschaft und Forschung, Natur- und Umweltschutz, Jugendpflege, Gesundheits- und Altenhilfe sowie Heimat- und Brauchtumspflege. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort. Mit Zuschüssen werden Projekte unterstützt, die eine spürbare regionale Ausstrahlung aufweisen und neue Impulse für das Gemeinwesen setzen.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine, Interessenverbände oder juristische Personen, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen. Voraussetzung ist eine angemessene Eigenbeteiligung oder Eigenleistung; bereits abgeschlossene oder weit fortgeschrittene Vorhaben sowie reine Bau- oder Sanierungsmaßnahmen ohne unmittelbar gemeinnützigen Zweck sind ausgeschlossen. Auch laufende Personal- und Sachkosten des Antragstellenden sowie hoheitliche bzw. Pflichtaufgaben kommunaler Träger können nicht gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das offizielle Formular; beizufügen sind Antragsformular, Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Freistellungsbescheid und Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Auswahl richtet sich nach Kriterien wie regionaler Bedeutung, Stärkung des Ehrenamts und vorhandener Eigenleistung. Die Sparkassenstiftung Weimar – Weimarer Land versteht sich als verlässlicher Partner für gemeinnütziges Engagement und ermöglicht mit ihren Zuwendungen eine wirkungsvolle Umsetzung zukunftsweisender Projekte.

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