Förderung der STARKE KINDER – Gertrude und Hannelore Klier Stiftung
Die Stiftung STARKE KINDER unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien in Bremen dabei, den Zugang zu Sport und Musik zu erhalten (z. B. Leihgebühren für Instrumente, Ausrüstung, Trainingsfreizeiten sowie Unterrichts- oder Vereinsbeiträge). Bevorzugt werden junge Menschen aus Bremen-Hastedt und Bremen-Osterholz. Anträge sind ganzjährig möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu sportlichen und musikalischen Aktivitäten zu ermöglichen, indem finanzielle Hilfen für Instrumentenleihen, Ausrüstung, Trainingsfreizeiten und Mitglieds- bzw. Unterrichtsbeiträge übernommen werden.
Förderfähige Ausgaben
- Leihgebühren für Instrumente
- Ausrüstung (z. B. Saiten, Ballettschuhe)
- Trainingsfreizeiten
- Unterrichts- oder Vereinsbeiträge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einkommensschwache Familien
- Bevorzugt Wohnsitz in Bremen-Hastedt oder Bremen-Osterholz
Bewertungskriterien
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Wohnort in Bremen-Hastedt oder Bremen-Osterholz
Beschreibung
Die STARKE KINDER – Gertrude und Hannelore Klier Stiftung fördert kontinuierlich sportliche und musikalische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien in Bremen. Mit finanziellen Zuschüssen ermöglicht die Stiftung unter anderem die Übernahme von Leihgebühren für Instrumente, den Erwerb von Ausrüstung (beispielsweise Saiten, Ballettschuhe oder Sportkleidung), die Teilnahme an Trainingsfreizeiten sowie die Deckung von Unterrichts- und Vereinsbeiträgen. Durch die Unterstützung soll das kreative und körperliche Wachstum junger Menschen gefördert werden, indem sie in Teams und Ensembles Selbstbewusstsein, Ausdauer und Teamfähigkeit entwickeln. Anträge sind ganzjährig möglich und werden nach persönlichem Beratungsgespräch bearbeitet, das unkompliziert schriftlich, telefonisch oder vor Ort stattzufinden kann.
Gefördert werden Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Bremen, insbesondere aus den Stadtteilen Bremen-Hastedt und Bremen-Osterholz, die aufgrund ihrer familiären Einkommenssituation sonst keinen Zugang zu Sport- oder Musikangeboten hätten. Die Auswahl erfolgt anhand der finanziellen Bedürftigkeit und des Wohnortes, Ausnahmeregelungen ermöglichen eine Förderung darüber hinaus bis über das 18. Lebensjahr hinaus. Durch die zeitnahe und unbürokratische Antragstellung eröffnet die Stiftung neue Chancen zur persönlichen Entfaltung in den Bereichen Sport, Musik, Bildung und sozialer Teilhabe – ganz ohne feste Fristen.
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