Förderung der Stiftung Bischof Badurad
Zuschüsse zur Förderung von Musik, Kunst und Kultur im Erzbistum Paderborn. Anträge können fortlaufend schriftlich eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung von zeitlich befristeten Projekten im Bereich Musik, Kunst und Kultur im Erzbistum Paderborn, insbesondere der Dom-Musik am Hohen Dom zu Paderborn.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Investitionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- {"0"=>"Projektträger muss im Erzbistum Paderborn ansässig sein"}
- {"1"=>"Projekt darf vor Antragstellung nicht begonnen sein"}
- {"2"=>"Nachweis der vollständigen Gesamtfinanzierung einschließlich Eigenanteil"}
- {"3"=>"Schriftliche Anerkennung der Mittelvergabeordnung"}
- {"4"=>"Einreichung eines strukturierten Konzepts und Projektbeschreibung"}
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Konzept und Zielsetzung
- Finanzierungsplan inklusive Eigenanteil
- Schriftliche Zusicherung zweckentsprechender Mittelverwendung
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
Bewertungskriterien
- Aussicht auf Erfolg und Wirksamkeit
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Übereinstimmung mit dem Satzungszweck
Beschreibung
Die Stiftung Bischof Badurad unterstützt zeitlich befristete Projekte im Bereich Musik, Kunst und Kultur im Erzbistum Paderborn mit Zuschüssen von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Personalaufwendungen, Sach- und Investitionskosten kirchlicher Körperschaften öffentlichen Rechts sowie weiterer natürlicher und juristischer Personen auf Empfehlung des Erzbischofs. Vorrangig fließen Mittel in die Dom-Musik am Hohen Dom zu Paderborn, wobei auch andere kulturelle Initiativen in Nordrhein-Westfalen willkommen sind. Voraussetzung ist, dass das Projekt im Gebiet des Erzbistums Paderborn ansässig ist, vor Antragstellung nicht begonnen wurde und die Gesamtfinanzierung einschließlich eines Eigenanteils von mindestens 10 % bereits gesichert ist. Ein strukturiertes Konzept, eine umfassende Projektbeschreibung und die schriftliche Anerkennung der Mittelvergabeordnung bilden die Basis für die Begutachtung.
Die Einreichung erfolgt fortlaufend und kann jederzeit schriftlich erfolgen. Jedes Vorhaben wird nach den Kriterien Erfolgsaussicht, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Satzungszweck bewertet; Projekte, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden, sind hingegen ausgeschlossen. Zur vollständigen Antragspakte gehören neben Konzept und Zielsetzung ein Finanzierungsplan mit Eigenanteil, die Zusicherung zweckentsprechender Mittelverwendung sowie der Nachweis der Gesamtfinanzierung. Die Geschäftsführung holt fachliche Stellungnahmen ein und erstellt eine Beschlussempfehlung für das Kuratorium, das die finale Entscheidung trifft. Bei positiver Beschlussfassung erfolgt ein Bewilligungsbescheid, nach dem die Mittel per Überweisung abgerufen und im Anschluss durch einen Verwendungsnachweis belegt werden müssen.
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