Zuschuss

Förderung der Stiftung BISS (Wohlfahrtspflege, Ausbildung/Qualifizierung & Integration)

Die Stiftung BISS fördert Wohlfahrtspflege sowie Ausbildung und berufliche Qualifizierung von Menschen in sozialen Schwierigkeiten und unterstützt Projekte und Maßnahmen zur Betreuung und Integration, einschließlich Hilfe bei der Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Soziales Bildung Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern

Förderziel

Zweck der Stiftung BISS ist die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie der Ausbildung und beruflichen Qualifizierung von Menschen in sozialen Schwierigkeiten und die Durchführung und Unterstützung von Projekten und Maßnahmen, die der Betreuung sowie der Integration dieser Menschen in die Gesellschaft dienen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit oder mildtätigen Tätigkeit
  • Tätigkeit im Bereich Wohlfahrtspflege oder Ausbildung/Qualifizierung von Menschen in sozialen Schwierigkeiten
  • Projektvorhaben mit Integrations- oder Wohnraumschaffungskomponente

Beschreibung

Die Stiftung BISS stellt gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen und auch Privatpersonen in Bayern fortlaufend Zuschüsse bereit, um benachteiligte junge Erwachsene, Jugendliche, Geflüchtete und wohnungslose Personen bei Wohlfahrtspflege, Ausbildung, beruflicher Qualifizierung sowie bei der Integration in die Gesellschaft zu unterstützen. Im Fokus stehen Projekte und Maßnahmen, die eine passgenaue Betreuung ermöglichen – sei es durch Sprach- und Berufsbildungsangebote oder durch gezielte Hilfe bei der Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum. Zudem fördert die Stiftung BISS auch internationale Bildungsprojekte, wie den Aufbau einer kostenlosen Schule mit integrierter Bäckerei in der Republik Kongo. Damit trägt sie zur nachhaltigen Verbesserung der Chancen aller Teilnehmer:innen bei und leistet einen bedeutenden Beitrag zur sozialen Teilhabe.

Gefördert werden Vorhaben mit klarer Integrations- oder Wohnraumschaffungskomponente, die nachweislich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke erfüllen und sich der Ausbildung oder Qualifizierung von Menschen in sozialen Schwierigkeiten widmen. Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit oder mildtätigen Tätigkeit sowie eine detaillierte Projektbeschreibung sind Voraussetzung für die Antragstellung. Anträge können jederzeit eingereicht werden, da die Stiftung BISS laufend über ihr Förderbudget entscheidet. Trägerschaft, vereinbarte Ziele und Budgets werden transparent geprüft, um eine effiziente Mittelverwendung sicherzustellen. Engagierte Initiativen profitieren so von einer zuverlässigen Partnerschaft, die junge Menschen in herausfordernden Lebenslagen nachhaltig stärkt und ihren Weg in ein eigenständiges Leben ebnet.

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