Zuschuss

Förderung der Stiftung „Das Leben fördern“ (soziale und kulturelle Projekte)

Die gemeinnützige Stiftung „Das Leben fördern“ unterstützt öffentliche und gemeinnützige Institutionen mit Projekten in den Bereichen Hilfe für Kinder in Not, Musikerziehung und Denkmalpflege. Anträge sind formlos und schriftlich per E-Mail einzureichen; Einzelpersonen und bereits abgeschlossene Projekte werden nicht gefördert.

Soziales Kinder und Jugendliche Kultur Musik Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten öffentlicher bzw. gemeinnütziger Institutionen, die dem Stiftungszweck entsprechen – insbesondere Hilfe für Kinder in Not, Musikerziehung und Denkmalpflege.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektträger muss eine öffentliche oder gemeinnützige Einrichtung sein
  • Projekte müssen dem Stiftungszweck entsprechen
  • Keine Förderung von Einzelpersonen oder bereits abgeschlossenen Projekten
  • Formloser schriftlicher Antrag per E-Mail mit Intention und inhaltlichem Umfang des Projekts
  • Auflistung des Förderumfangs mit geplanten Ausgaben und Kostenvoranschlägen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektintention und inhaltlicher Umfang
  2. Detaillierte Aufstellung der geplanten Ausgaben und Kostenvoranschläge
  3. Angabe anteiliger Beiträge weiterer Spender
  4. Ansprechpartner/in mit Kontaktdaten
  5. Kontonummer

Beschreibung

Die Stiftung „Das Leben fördern“ unterstützt bundesweit soziale und kulturelle Projektvorhaben von öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen. Im Fokus stehen Initiativen zur Hilfe für Kinder in Not, zur Musikerziehung sowie zur Denkmalpflege. Förderfähig sind beispielsweise Schulen, Musikschulen, Musikvereine und Schulvereine, die mit ihren Konzepten die Lebenssituation benachteiligter Kinder verbessern, musische Kompetenzen stärken oder den Erhalt historischer Bau- und Kulturgüter vorantreiben. Anträge können fortlaufend und unkompliziert eingereicht werden: Ein formloser, schriftlicher Antrag per E-Mail genügt, in dem Intention und Umfang des Projekts skizziert sind. Darüber hinaus sind eine detaillierte Aufstellung der geplanten Kosten samt Kostenvoranschlägen, Angaben zu möglichen Co-Finanzierungen durch weitere Spender:innen sowie Name und Kontaktdaten einer Ansprechperson mit Bankverbindung beizufügen.

Die Vergabe erfolgt als Zuschuss in Höhe des tatsächlichen Finanzbedarfs, sofern das Projekt den Stiftungszielen entspricht und nicht bereits abgeschlossen ist. Einzelpersonen bleiben dabei ausgeschlossen. Geförderte Institutionen verpflichten sich, die Mittel im Sinne des Antrages einzusetzen und nach Abschluss des Vorhabens eine Spendenbescheinigung einzureichen; zudem erklären sie sich mit der eventuellen Nennung als Referenz auf der Webseite der Stiftung einverstanden. Die unkomplizierte Antragstellung und die langfristig gesicherte Förderbereitschaft ermöglichen es gemeinnützigen Träger:innen, ihre sozialen und kulturellen Projekte schnell und wirkungsvoll umzusetzen und einen nachhaltigen Beitrag zu gesellschaftlicher Teilhabe und Kulturerhalt zu leisten.

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