Zuschuss

Förderung der Stiftung der Stadt Speyer für Kunst und Kultur

Die Stiftung der Stadt Speyer für Kunst und Kultur fördert in Speyer den Erwerb und die Sicherung von Kulturgütern sowie deren öffentliche Präsentation und unterstützt den Kunstverein Speyer beim Betrieb der Ausstellungsräume.

Kultur Medien Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur in Speyer. Insbesondere werden der Erwerb und die Sicherung von Kulturgütern sowie deren öffentliche Präsentation unterstützt. Zudem werden der Kunstverein Speyer und der Betrieb der Ausstellungsräume in Flachsgasse und Kleine Pfaffengasse gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Kulturgütern
  • Sicherung und Restaurierung von Kulturgütern
  • Öffentliche Präsentationen und Ausstellungen
  • Betrieb von Ausstellungsräumen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in der Stadt Speyer

Beschreibung

Die Stiftung der Stadt Speyer für Kunst und Kultur unterstützt das kulturelle Leben in Speyer durch gezielte Zuschüsse für den Erwerb, die Sicherung und die Restaurierung von Kulturgütern sowie deren öffentliche Präsentation. Insbesondere fördert sie den Kunstverein Speyer beim Betrieb der Ausstellungsräume in der Flachsgasse und der Kleinen Pfaffengasse. Seit ihrer Gründung im Dezember 1999 agiert die Stiftung als rechtsfähige kommunale Stiftung des öffentlichen Rechts und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Durch die enge Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen und Kunstschaffenden trägt sie maßgeblich dazu bei, kulturelle Schätze zu bewahren und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen mit Sitz oder Tätigkeit in Speyer. Zuschüsse können fortlaufend beantragt werden, ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Antragsberechtigt sind alle Initiativen und Vereine, die sich dem Erhalt und der Präsentation von Kulturgütern widmen. Förderfähige Ausgaben umfassen den Erwerb und die Restaurierung von Objekten, die Organisation von Ausstellungen sowie den laufenden Betrieb der Ausstellungsräume. Mit diesem Angebot schafft die Stiftung attraktive Rahmenbedingungen für lokale Kulturprojekte und stärkt das kontinuierliche Engagement von Kulturschaffenden in der Region Rheinland-Pfalz.

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