Förderung der Stiftung der Volksbank Lübbecker Land und der Volksbank Schnathorst „Von Menschen für Menschen unserer Region“
Die Stiftung der Volksbank Lübbecker Land und der Volksbank Schnathorst unterstützt Initiativen, Vereine und Einrichtungen im Lübbecker Land mit finanziellen Mitteln für nachhaltige Projekte mit Projektcharakter und Hilfe zur Selbsthilfe. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung verfolgt das Ziel, das Engagement von Personen und gemeinnützigen Einrichtungen im ländlich geprägten Lübbecker Land zu stärken und die Lebensqualität durch nachhaltige Initiativen mit Projektcharakter und dem Anspruch der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit im Lübbecker Land
- Projektcharakter des Vorhabens
- Nachhaltigkeitsaspekte und Hilfe zur Selbsthilfe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Kostenplan
Beschreibung
Die Stiftung der Volksbank Lübbecker Land und der Volksbank Schnathorst „Von Menschen für Menschen unserer Region“ fördert seit 2010 nachhaltig wirkende Projekte im ländlich geprägten Lübbecker Land (Nordrhein-Westfalen). Mit gezielten Zuschüssen werden Initiativen, Vereine und gemeinnützige Einrichtungen unterstützt, die gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Lebensqualität vor Ort erhöhen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Im Fokus stehen Maßnahmen in den Bereichen Regionalförderung, Demokratie und bürgerschaftliches Engagement, Landwirtschaft sowie Arbeit und Soziales. Die Stiftung agiert als Starthilfegeberin und Partnerin für Vorhaben mit klarem Projektcharakter und langfristigem Nutzungsanspruch. Durch regelmäßige Förderbeispiele – von Sport- und Schulprojekten bis zur Ausstattung mit lebensrettenden Defibrillatoren – hat sie bereits zahlreiche Impulse gesetzt und das Motto „Von Menschen für Menschen unserer Region“ mit Leben gefüllt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Initiativen, Vereine und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeitsbereich im Lübbecker Land. Voraussetzung für eine Förderung sind ein konkreter Projektcharakter, nachweisbare Nachhaltigkeitsaspekte und ein klarer Fokus auf Hilfe zur Selbsthilfe. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden; es existiert keine Fristbindung. Zur Antragstellung gehören ein ausgefüllter Förderantrag, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kostenplan. Ein Kuratorium aus engagierten Bürger:innen aus allen Teilregionen des Lübbecker Lands entscheidet in Absprache mit dem Stiftungsvorstand über die Vergabe. Die Stiftung bietet so eine unkomplizierte Möglichkeit, gemeinnützige oder mildtätige Projekte zu realisieren und das lokale Engagement langfristig zu stärken.
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