Zuschuss

Förderung der Stiftung Gießener Hochschulgesellschaft

Förderung von Projekten in Forschung und Lehre sowie Kommunikations- und Interaktionsvorhaben an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Formlose Anträge möglich; Entscheidung zu festen Terminen Ende Februar und Ende September.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen

Förderziel

Unterstützung von Forschungs- und Lehrprojekten sowie nationalen und internationalen Kommunikations- und Interaktionsmaßnahmen an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formloser Förderantrag
  • Projektdurchführung unmittelbar an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Einreichung zum Stichtag Ende Februar oder Ende September

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Finanzierungsbedarf

Bewertungskriterien

  • Relevanz für Forschung und Lehre an der JLU Gießen
  • Beitrag zur Hochschulentwicklung
  • Internationalisierungs- und Kommunikationsaspekte

Beschreibung

Die Stiftung Gießener Hochschulgesellschaft vergibt in Hessen jährlich Zuschüsse zur Förderung innovativer Projekte an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Gefördert werden wissenschaftliche Vorhaben in Forschung und Lehre sowie nationale und internationale Kommunikations- und Interaktionsmaßnahmen, die den universitären Wissenstransfer stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützen. Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Mitarbeitende, Lehrende und Studierende der JLU sowie universitätsübergreifende Einrichtungen, welche die Hochschulentwicklung vorantreiben. Im Fokus stehen Vorhaben mit hoher Relevanz für Forschung, Lehre und Internationalisierung, die der Stärkung demokratischer Prozesse und sozialer Teilhabe dienen. Ein formloser Antrag mit einer präzisen Projektbeschreibung und detailliertem Finanzierungsbedarf genügt, um in den Auswahlprozess einzusteigen.

Entscheidungen erfolgen zweimal jährlich zum Stichtag Ende Februar (Projektbeginn ab Juni) und Ende September (Projektstart ab 1. Februar des Folgejahres). Die Begutachtung erfolgt anhand der Kriterien Relevanz für Forschung und Lehre, Beitrag zur Hochschulentwicklung sowie Kommunikations- und Internationalisierungsaspekte. Der Vorstand trifft die Förderentscheidungen; in Ausnahmefällen ist eine Eilentscheidung möglich. Durch dieses transparente Verfahren erhalten ambitionierte Projekte rasche Unterstützung und tragen langfristig zur Profilbildung der Universität bei. Interessierte Projektverantwortliche finden alle Details zur Antragstellung und Fördermodalitäten auf den Informationsseiten der Stiftung und können direkt den formlosen Antrag mit einer fundierten Projektplanung einreichen.

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