Förderung der Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier
Die Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier fördert ganzjährig Projekte von Pfarreien, Pastoralen Räumen, Verbänden, Ordensgemeinschaften und anderen katholischen Einrichtungen im Bistum Trier in den Bereichen Bildung, Jugendarbeit und Glaubenskommunikation. Anträge formlos mit vier Wochen Frist vor Maßnahmebeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderstiftung zur Unterstützung der kirchlichen Aufgaben im Bistum Trier, insbesondere Erziehungs- und Bildungsarbeit, Familien- und Erwachsenenbildung, kulturelle Arbeit sowie Jugendarbeit und Glaubenskommunikation.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Aufwandsentschädigungen und Fortbildungskosten ehrenamtlicher Mitarbeiter
- Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit
- Materialkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten hauptamtlicher Mitarbeiter
- Investitionsaufwendungen für nur gelegentlich kirchlich genutzte Einrichtungen
- Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
- Verluste entgeltfinanzierter Einrichtungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller muss katholische Einrichtung im Bistum Trier sein
- Einreichung mindestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn
- Einzureichen: ausführliche Projektbeschreibung
- Einzureichen: konkreter Kosten- und Finanzierungsplan
- Vorrangige Nutzung öffentlicher Mittel
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Aussicht auf Erfolg und Wirksamkeit
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Eigenleistung und Einsatz eigener Mittel
Beschreibung
Die Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier unterstützt ganzjährig gemeinnützige katholische Einrichtungen im Bistum Trier – darunter Pfarreien, Pastorale Räume, Verbände und Ordensgemeinschaften – bei der Umsetzung von Projekten in den Bereichen Bildung, Aus- und Weiterbildung, Kultur, Kinder- und Jugendarbeit sowie Glaubenskommunikation. Förderanträge können formlos eingereicht werden, wenn mindestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn eine ausführliche Projektbeschreibung sowie ein konkreter Kosten- und Finanzierungsplan vorliegen. Öffentliche Mittel sind vorrangig zu nutzen; ein Eigenanteil ist für eine Gesamtfinanzierung erforderlich. Die Förderart umfasst einmalige oder anteilige Zuschüsse für Sachkosten, Material- und Öffentlichkeitsarbeitskosten sowie Aufwandsentschädigungen und Fortbildungskosten ehrenamtlicher Mitarbeiter:innen.
Ziel der Förderstiftung ist die nachhaltige Stärkung kirchlicher Erziehungs- und Bildungsarbeit, Familien- und Erwachsenenbildung, kultureller Angebote sowie Jugend- und Glaubenskommunikation im Bistum Trier. Anträge werden nach den Kriterien Aussichten auf Erfolg und Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Eigenleistung bewertet. Ausgeschlossen sind Personalkosten hauptamtlicher Mitarbeiter:innen, Investitionen in nur gelegentlich kirchlich genutzte Einrichtungen sowie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Der Vorstand entscheidet frei über die Förderzusage; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Projektträger:innen profitieren von einem schlanken Antragsverfahren und können die Förderrichtlinien zur Orientierung heranziehen. Die Einreichung ist jederzeit möglich, sofern die Frist von vier Wochen vor Beginn der Maßnahme eingehalten wird.
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