Zuschuss

Förderung der Stiftung Kulturlandpflege

Die Stiftung Kulturlandpflege stellt Fördermittel für Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Kulturlandpflege, Naturschutz und Landschaftspflege bereit. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Maßnahmen zur Anlage, Pflege und Erhaltung naturschutzfachlich wertvoller Flächen, Hecken, Feuchtbiotope und weiterer Elemente der Kulturlandpflege zur Förderung der Biodiversität und Landschaftsgestaltung.

Förderfähige Ausgaben

  • Pflanzungskosten (Hecken, Feldgehölze)
  • Anlagekosten (Biotope, Kleingewässer)
  • Pflege- und Instandhaltungskosten
  • Material- und Gerätekosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder Bewirtschaftungsrecht an der zu fördernden Fläche
  • Maßnahmen im Bereich Kulturlandpflege oder Naturschutz
  • Einreichung des offiziellen Antragsformulars

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Kartenskizze der Maßnahmefläche
  3. Vorher- und Nachher-Fotos
  4. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Förderung der Stiftung Kulturlandpflege richtet sich bundesweit an Eigentümer:innen, Bewirtschafter:innen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen, die sich für Naturschutz und Kulturlandpflege engagieren. Mit unbefristet laufenden Fördermöglichkeiten werden Projekte zur Anlage, Pflege und Erhaltung naturschutzfachlich wertvoller Flächen, Hecken, Feuchtbiotope und weiterer Elemente unterstützt. Ziel ist es, ökologisch bedeutsame Strukturen in der Agrarlandschaft zu stärken, die Biodiversität zu fördern und das Landschaftsbild vielfältig zu gestalten. Als Zuschuss ergänzt die Stiftung Eigenleistungen und Drittmittel und trägt dazu bei, nachhaltige Maßnahmen im Umwelt- und Klimaschutz sowie in der ländlichen Entwicklung zu realisieren.

Förderfähig sind Ausgaben für Pflanzungen (Hecken, Feldgehölze), Anlagekosten für Biotope und Kleingewässer, Pflege- und Instandhaltung sowie Material- und Gerätekosten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist das Eigentum oder ein Bewirtschaftungsrecht an der Maßnahmefläche, die Durchführung naturschutzfachlicher oder kulturlandschaftspflegender Arbeiten und die Einreichung des offiziellen Antragsformulars. Für den Antrag werden eine Kartenskizze der Fläche, Vorher- und Nachher-Fotos sowie eine Kostenaufstellung mit Finanzierungsplan benötigt. Dank der jederzeit möglichen Antragstellung können Förderinteressierte flexibel und zeitnah Projekte vorbereiten und einreichen.

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