Zuschuss

Förderung der Stiftung Lebenshilfe Bonn

Die Stiftung Lebenshilfe Bonn unterstützt Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aller Altersstufen sowie deren Angehörige durch finanzielle Förderung von Wohnraum, Einrichtungen, Bildungs-, Betreuungs-, Freizeit- und Pflegeangeboten.

Soziales Bildung Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Stiftung ist die Beratung, Begleitung und Förderung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aller Altersstufen sowie die Unterstützung der Eltern und Angehörigen. Gefördert werden insbesondere der Bau und Erhalt von Wohnraum und Einrichtungen, Maßnahmen zur Unterstützung, Bildung, Betreuung, Erholung und sportlichen Aktivitäten sowie Erwachsenenbildung und Pflege älterer Menschen mit Behinderung.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis einer geistigen oder mehrfachen Behinderung
  • Antragstellung bei der Stiftung Lebenshilfe Bonn

Bewertungskriterien

  • Zweckmäßigkeit
  • Wirtschaftlichkeit

Beschreibung

Die Stiftung Lebenshilfe Bonn fördert kontinuierlich Projekte und Initiativen in Nordrhein-Westfalen, die Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aller Altersstufen sowie deren Angehörige unterstützen. Sie gewährt finanzielle Zuschüsse für den Bau und Erhalt von barrierefreiem Wohnraum, für spezialisierte Einrichtungen und für Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erwachsenenbildung sowie auf Betreuungs- und Pflegeangeboten für Senior:innen mit Beeinträchtigungen. Darüber hinaus werden sportliche Aktivitäten und erholsame Freizeitmaßnahmen gefördert, um die Teilhabe im gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu stärken. Die Entscheidung über die Mittelvergabe richtet sich nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, um eine nachhaltige und wirkungsvolle Unterstützung sicherzustellen.

Förderberechtigt sind sowohl Privatpersonen mit Nachweis einer geistigen oder mehrfachen Behinderung als auch gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die entsprechende Projekte umsetzen oder betreiben. Anträge können jederzeit bei der Stiftung eingereicht werden; eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich. Neben dem Nachweis der Behinderung bildet eine detaillierte Projektbeschreibung die Grundlage für die Begutachtung. Das Auswahlverfahren bewertet insbesondere die Effizienz des Einsatzes sowie den langfristigen Nutzen für die Zielgruppe. Durch die enge Zusammenarbeit mit Eltern, gesetzlichen Vertreter:innen und Fachkräften wird gewährleistet, dass jedes Vorhaben passgenau zur Verbesserung der Lebensqualität beiträgt. Die Stiftung schafft dadurch eine verlässliche Förderung für engagierte Initiativen, die das Miteinander und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung nachhaltig stärken.

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