Förderung der Stiftung „Leipzig hilft Kindern“
Die Stiftung „Leipzig hilft Kindern“ fördert vorrangig gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe-, Bildungs- und Kulturprojekte in Leipzig. Zuschüsse werden zweimal jährlich vergeben. Anträge sind online einzureichen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Kulturprojekten bei Vereinen und Stiftungen mit Schwerpunkt in Leipzig.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten gemäß Förderrichtlinien
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eintragung als gemeinnützige Organisation
- Projekt passt zu Förderzwecken der Stiftung
- Nachweis Gemeinnützigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszwecken
- Nachhaltigkeit des Projekts
- Bedarf an Förderung
Beschreibung
Die Stiftung „Leipzig hilft Kindern“ unterstützt zweimal jährlich gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe-, Bildungs- und Kulturprojekte mit Schwerpunkt in Leipzig. Anträge können von Vereinen, Stiftungen und öffentlichen Einrichtungen gestellt werden, die in Sachsen ansässig und nachgewiesen gemeinnützig sind. Förderfähig sind Ausgaben im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinien zur Projektumsetzung; nicht übernommen werden nachträgliche Kosten oder Schuldenausgleich. Bei der Auswahl achtet der Stiftungsvorstand besonders auf Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, nachhaltige Wirkungsziele und den tatsächlichen Bedarf bei Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, seelischen oder wirtschaftlichen Benachteiligungen. Die Stiftung legt Wert auf gelungene Öffentlichkeitsarbeit und berichtet über geförderte Vorhaben im Rahmen gemeinnütziger Veranstaltungen.
Für eine Bewerbung sind bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn folgende Unterlagen per Online-Formular einzureichen: eine ausführliche Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan sowie den Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Fristen enden jeweils zum 28. Februar für Projekte im ersten Halbjahr und zum 15. August für das zweite Halbjahr. Nach formaler Prüfung entscheidet der Vorstand über die Förderzusage. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses, der treuhänderisch von der Mitteldeutsche Stiftungsmanagement gGmbH verwaltet wird. Interessierte Initiativen aus Leipzig und Umgebung finden alle Details zu Richtlinien, Antragsformular und Satzung direkt auf der Website der Stiftung „Leipzig hilft Kindern“.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.