Zuschuss

Förderung der Stiftung Musikjugend Trier-Land

Die Stiftung Musikjugend Trier-Land fördert die Nachwuchsarbeit in musikschaffenden Vereinen und Gruppierungen im Gebiet der Verbandsgemeinde Trier-Land mit jährlicher Maximalförderung von 500 €.

Kultur Musik Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz
Fördersumme: Bis zu 500 € pro Maßnahme

Förderziel

Die Stiftung Musikjugend Trier-Land hat sich zum Ziel gesetzt, die musikalische Ausbildung und das Engagement von Kindern und Jugendlichen in Schulen, Gruppen, Bands und förderwürdigen Musikprojekten zu unterstützen sowie gruppenzusammenhaltfördernde Maßnahmen und die Beteiligung an Veranstaltungen mit Nachbargemeinden und dem Großherzogtum Luxemburg zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Ungedeckte Kosten der Maßnahme bis maximal 500 €
  • Hälftige Übernahme der Teilnahmegebühren für D-Lehrgänge

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vereinsfeste
  • Probenwochenenden des Gesamtvereins

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung bis zum 1. Dezember des Jahres, in dem die Maßnahme stattgefunden hat
  • Einreichung einer Kurzbeschreibung der Maßnahme
  • Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung der Maßnahme
  2. Kostenaufstellung
  3. Originalbelege für die Auszahlung

Bewertungskriterien

  • Entscheidung durch den Stiftungsrat

Beschreibung

Die Stiftung Musikjugend Trier-Land unterstützt gezielt die musikalische Nachwuchsarbeit in Vereinen und Gruppierungen der Verbandsgemeinde Trier-Land. Mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 500 € werden vor allem Projekte gefördert, die die musikalische Ausbildung und das Engagement von Kindern und Jugendlichen in Schulen, Bands, Ensembles oder anderen förderwürdigen Musikinitiativen stärken. Darüber hinaus dient die Förderung gruppenzusammenhaltfördernden Maßnahmen sowie der Beteiligung an grenzüberschreitenden Veranstaltungen mit Nachbargemeinden und dem Großherzogtum Luxemburg. Ausgenommen sind hingegen Vereinsfeste und Probenwochenenden des Gesamtvereins.

Antragstellende Institutionen reichen ihre Unterlagen bis zum 1. Dezember des Jahres ein, in dem die geförderte Maßnahme stattgefunden hat. Erforderlich sind eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie Originalbelege für die Auszahlung. Die Stiftung übernimmt ungedeckte Ausgaben bis maximal 500 € und trägt auf Wunsch die Hälfte der Teilnahmegebühren an D-Lehrgängen. Eine Entscheidung über die Antragssumme trifft der Stiftungsrat im Rahmen der verfügbaren Mittel. Obwohl kein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht, bietet dieses Förderprogramm eine wertvolle Chance, musikalische Aktivitäten von Nachwuchsensembles effektiv zu unterstützen und gemeinsam die kulturelle Vielfalt in der Region zu stärken.

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