Zuschuss

Förderung der Stiftung Technisches Hilfswerk (THW) – Technisch Helfen Weltweit (Förderanträge)

Die Stiftung THW fördert laufend innovative Projekte zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes im In- und Ausland sowie die Jugendarbeit der THW-Jugend. Anträge jederzeit möglich, Vorstandssitzungen 3–4-mal pro Jahr.

Katastrophenschutz Kinder und Jugendliche Frauenförderung Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung des Zivil- und Katastrophenschutzes im Sinne der Arbeit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, einschließlich Ausstattung, Ausbildung, Auslandshilfe, Katastrophenprävention, Resilienz, Forschung und Jugendarbeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Projekte ohne THW-Bezug
  • Vollfinanzierung
  • Einzelfallhilfen (z. B. Reise- oder Ausbildungskosten)
  • Publikationen ohne THW-Bezug
  • Baumaßnahmen außerhalb Themencluster
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug zum THW oder THW-Jugend
  • Vorlage positiver Stellungnahme der THW-Landeshelfervereinigung oder THW-Jugend e. V.
  • Einreichung per offiziellem Formular
  • Maßnahmen im Sinne der Stiftungszwecke

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag (Formular)
  2. Projektbeschreibung (1.000–3.000 Zeichen)
  3. Erläuterung zur Erfüllung der Förderkriterien
  4. Kostenvoranschlag mit Budgetaufstellung
  5. Stellungnahme der Landeshelfervereinigung oder THW-Jugend
  6. Unterschrift

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten
  • Bezug zum THW
  • Leuchtturmcharakter des Projekts
  • Positive Stellungnahme der Landeshelfervereinigung oder THW-Jugend

Beschreibung

Die Stiftung Technisches Hilfswerk (THW) – Technisch Helfen Weltweit unterstützt kontinuierlich innovative Vorhaben, die die Leistungsfähigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes stärken. Sie richtet sich an öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland, insbesondere an die ehrenamtlich aktiven THW-Helfer:innen und die Nachwuchsarbeit der THW-Jugend e. V. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern Ausstattung, Ausbildung, Auslandshilfe, Katastrophenprävention, Resilienz, Forschung, Kinder- und Jugendförderung sowie Frauenförderung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Mit finanziellen Zuschüssen zu Personal- und Sachkosten werden Maßnahmen unterstützt, die im Sinne der Satzungszwecke der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk liegen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Projekten mit Leuchtturmcharakter, die durch eine positive Stellungnahme der zuständigen Landeshelfervereinigung oder der THW-Jugend untermauert sind.

Förderanträge können jederzeit eingereicht werden; die Vergabe erfolgt in drei- bis viermal jährlich stattfindenden Vorstandssitzungen. Antragstellende reichen ein vollständig ausgefülltes Formular mit Projektbeschreibung (1 000–3 000 Zeichen), Erläuterung zur Erfüllung der Förderkriterien, detailliertem Kostenvoranschlag und schriftlicher Stellungnahme der vorgesetzten THW-Instanz ein. Projekte ohne THW-Bezug, Einzelfallhilfen, Vollfinanzierungen sowie Publikationen oder Baumaßnahmen außerhalb der definierten Themencluster sind von der Förderung ausgeschlossen. Nach Bewilligung erhalten die Zuwendungsempfänger:innen ein Zusageschreiben mit Auflagen, gefolgt von einem Verwendungsnachweis in Form eines Sachberichts und einer Kosten- und Finanzierungsaufstellung. So trägt die Stiftung THW dazu bei, die Einsatzfähigkeit, Innovationskraft und Resilienz des Katastrophenschutzes national wie international nachhaltig zu erhöhen.

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