Förderung der Stiftung van Meeteren
Die Stiftung van Meeteren fördert Wissenschaft und Forschung, Völkerverständigung, soziale und karitative Zwecke sowie Natur- und Umweltschutz in Düsseldorf/Umgebung und der Eifel. Anträge jährlich bis 31.03. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Völkerverständigung durch internationalen Jugendaustausch und kulturelle Zwecke, soziale und karitative Zwecke sowie Natur- und Umweltschutz in Düsseldorf, Umgebung und der Eifel.
Förderfähige Ausgaben
- Reise- und Bewirtungskosten
- Tagungsgebühren
- Druckkosten im Rahmen des geförderten Projekts
- Sachkosten
- Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Druckkostenzuschüsse für Literatur außerhalb von Projekten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Wirken des Projekts in Düsseldorf/Umgebung oder der Eifel
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
- Nachweis der Gesamtfinanzierung des Vorhabens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Förderrichtlinien
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens
- Relevanz für die Förderschwerpunkte
Beschreibung
Die Stiftung van Meeteren unterstützt seit 1980 mit rund einer Million Euro jährlich gemeinnützige Körperschaften und öffentliche Einrichtungen in Düsseldorf, Umgebung und der Eifel. Im Fokus stehen Projekte aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Völkerverständigung einschließlich internationalem Jugendaustausch, kulturelle Initiativen, soziale und karitative Vorhaben sowie Natur- und Umweltschutz. Förderberechtigt sind ausschließlich steuerbegünstigte Organisationen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit und einem nachgewiesenen Gesamtfinanzierungsplan. Die beantragten Mittel können über einen Zeitraum von zwölf Monaten für Sachkosten, Personalkosten, Reise- und Bewirtungskosten sowie Tagungsgebühren und Druckkosten im Rahmen des Projekts eingesetzt werden. Druckkostenzuschüsse für Literatur außerhalb der geförderten Vorhaben sind hingegen ausgeschlossen.
Interessierte Institutionen reichen bis zum 31. März eines Jahres das komplett ausgefüllte Antragsformular, die Förderrichtlinien, den Nachweis der Gemeinnützigkeit und einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan ein. Im Mai entscheidet das Kuratorium über die Projektanträge auf Grundlage der Relevanz für die Förderschwerpunkte und der Vollständigkeit der Gesamtfinanzierung. Folgeanträge sind möglich, müssen jedoch erneut fristgerecht eingereicht werden. Die Stiftung fördert sowohl eigene Initiativen als auch externe Vorhaben, stets mit dem Ziel, nachhaltige Impulse für regionale Forschung, interkulturellen Austausch, soziales Engagement und Umweltprojekte zu setzen und damit einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten.
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