Zuschuss

Förderung der Stiftung Waldorfpädagogik Sachsen-Anhalt

Die Stiftung Waldorfpädagogik Sachsen-Anhalt unterstützt Waldorfschulen und Waldorfkindergärten in Sachsen-Anhalt bei wirtschaftlichen Herausforderungen von Neugründungen (z.B. anfängliche Investitionen) sowie bei der Gewinnung und Qualifizierung von Lehrkräften und Erzieher:innen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Bildung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen-Anhalt
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Waldorfschulen und Waldorfkindergärten in Sachsen-Anhalt durch finanzielle Unterstützung bei Gründungsinvestitionen sowie Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Lehrkräften und Erzieher:innen.

Förderfähige Ausgaben

  • Erstinvestitionen
  • Maßnahmen zur Lehrkräfte- und Erzieher:innenqualifizierung

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft einer Waldorfschule oder eines Waldorfkindergartens in Sachsen-Anhalt
  • Neugründung oder bestehende Einrichtung mit Bedarf an Lehrkräfte- oder Erzieher:innenqualifizierung

Beschreibung

Die Stiftung Waldorfpädagogik Sachsen-Anhalt fördert kontinuierlich Waldorfschulen und Waldorfkindergärten in Sachsen-Anhalt und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bildungs- und Infrastrukturentwicklung in der Region. Insbesondere Neugründungen können aufgrund verzögerter staatlicher Zuschüsse und erforderlicher Anfangsinvestitionen wirtschaftliche Herausforderungen meistern. Auch etablierte Einrichtungen erhalten Unterstützung bei der Gewinnung und Qualifizierung von Lehrkräften und Erzieher:innen. Gefördert werden sowohl Erstinvestitionen zur Errichtung oder Erweiterung von Schul- und Kitastandorten als auch Maßnahmen zur Ausbildung, Weiterbildung und Professionalisierung pädagogischer Fachkräfte. Die Zuwendungen erfolgen als Zuschuss, Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Träger:innen von Waldorfeinrichtungen in Sachsen-Anhalt, die einen konkreten Bedarf an finanzieller Anschubhilfe oder an Programmen zur Personalentwicklung nachweisen. Voraussetzungen sind die Trägerschaft einer Waldorfschule oder eines Waldorfkindergartens in Sachsen-Anhalt sowie entweder die Neugründung oder ein nachgewiesener Qualifizierungsbedarf von Lehrkräften beziehungsweise Erzieher:innen. Durch die finanzielle Entlastung und die gezielte Förderung pädagogischer Kompetenzen trägt die Stiftung dazu bei, nachhaltige Lernorte zu etablieren und die pädagogische Qualität vor Ort langfristig zu sichern. Interessierte Einrichtungen werden ermutigt, zeitnah Förderanträge zu stellen und ihre Projekte zukunftsfähig zu gestalten.

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