Förderung der Umverteilen! Stiftung für eine solidarische Welt (Allgemeine Antragstellung über Arbeitsgruppen)
Projektförderung durch die Umverteilen! Stiftung für einzelne, in sich geschlossene Projekte in den Bereichen Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, internationale Solidarität, politische Bildung, Gleichstellung und Umwelt- und Klimaschutz. Laufende Antragstellung möglich, Förderhöhen selten über 10.000 € pro Projekt.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt einzelne, in sich geschlossene Projekte durch projektgebundene Spenden, Zuschüsse oder Eigenprojekte im Auftrag der Stiftung. Ziel ist die Förderung von Menschenrechten, sozialer Gerechtigkeit, internationaler Solidarität, politischer Bildung, Gleichstellung sowie Umwelt- und Klimaschutz.
Förderfähige Ausgaben
- Sachmittel
- Projektgebundene Personalmittel
Nicht förderfähige Ausgaben
- Institutionelle Dauerförderung
- Einzelfallhilfen (Stipendien, Notlagen)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Projektbeginn
- Projekt muss abgeschlossen und in sich geschlossen sein
- Keine institutionelle Dauerförderung oder Einzelfallhilfe
- Projekte müssen gemeinnützig sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Name, Adresse und Mailadresse der Antragsteller:innen
- Selbstdarstellung des Projektträgers (Art der Gruppe, Aktivitäten, Zielsetzung)
- Projektbeschreibung (Ziele, Zielgruppen, Vorgehen, Zeitplan)
- Kostenkalkulation aller geplanten Ausgaben
- Finanzplan mit Eigenleistungen, Einnahmen und beantragten Zuschüssen bei anderen Förderinstitutionen
Beschreibung
Die Umverteilen! Stiftung für eine solidarische Welt ermöglicht gemeinnützigen Vereinen, Interessenverbänden und zivilgesellschaftlichen Gruppen in Deutschland eine projektbezogene Förderung in den Bereichen Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, internationale Solidarität, politische Bildung, Gleichstellung sowie Umwelt- und Klimaschutz. Über die dezentral organisierten Arbeitsgruppen kann ganzjährig ein formloser Antrag eingereicht werden. Jede Arbeitsgruppe verfügt über einen eigenen Etat und trifft in Abständen von vier bis sechs Wochen über Förderanliegen, wobei Entscheidungsprozesse bis zu zehn Wochen in Anspruch nehmen können. Eine institutionelle Dauerfinanzierung sowie Einzelfallhilfen werden nicht unterstützt; im Fokus stehen abgeschlossene, in sich geschlossene Projekte, die durch Spendenbescheinigungen, Zuschüsse oder Eigenprojekte im Auftrag der Stiftung realisiert werden.
Typischerweise beläuft sich die Fördersumme selten auf mehr als 10.000 € pro Projekt. Antragstellende Organisationen sollten die Einreichung vor Projektbeginn vorsehen und im Antrag eine Selbstdarstellung des Projektträgers, eine detaillierte Projektbeschreibung (Ziele, Zielgruppen, Vorgehen, Zeitplan), eine vollständige Kostenkalkulation sowie einen Finanzplan mit Eigenleistungen, Einnahmen und bereits beantragten Zuschüssen vorlegen. Gefördert werden Sachmittel und projektgebundene Personalmittel; Dauerförderung und Notfallhilfe sind ausgeschlossen. Jede geförderte Maßnahme muss abschließend durch einen ausführlichen Projektbericht und eine transparente Finanzabrechnung einschließlich Belegnachweisen dokumentiert werden. Auf diese Weise trägt die Stiftung zur Stärkung demokratischer Teilhabe und ökologischer Verantwortung in vielfältigen Handlungsfeldern bei.
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