Förderung der Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer Erfurt (VKK)
Die VKK stellt jährlich 1,23 Mio. € Stiftungserträge für soziales Engagement, Werterhaltung und Instandsetzung kirchlicher Bauten sowie schulische und universitäre Anliegen bereit.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung von Stiftungserträgen für soziales Engagement von Caritas und Diakonie, zur Werterhaltung und Instandsetzung kirchlicher Bauten sowie für schulische und universitäre Anliegen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Beschreibung
Die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer Erfurt (VKK) stellt jährlich 1,23 Mio. € aus Stiftungserträgen bereit, um gemeinnütziges Engagement im Freistaat Thüringen zu fördern. Dabei fließen Mittel in karitative und diakonische Projekte von Caritas und Diakonie, in die Werterhaltung und Instandsetzung kirchlicher Bauten sowie in schulische und universitäre Anliegen. Als Stiftung öffentlichen Rechts verfügt die VKK über ein historisch gewachsenes Vermögen, das sich aus Wohnbau-, Pacht- und Forstgrundstücken sowie weiteren Stiftungsfonds zusammensetzt. Seit der Wiedervereinigung wurden über 2 382 Einzelprojekte mit insgesamt 33,3 Mio. € unterstützt, um kulturelles Erbe zu bewahren und soziale sowie bildungsbezogene Strukturen zu stärken.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, die in den Themenfeldern Soziales, Bildung, Aus- & Weiterbildung, Arbeit & Soziales sowie Infrastruktur & Städtebau tätig sind. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, eine Vorabstimmung mit kirchlichen Partner:innen wird empfohlen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich gleichermaßen an Träger:innen von Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, sozialen Einrichtungen sowie an Bauvorhaben im denkmalgeschützten Umfeld. Durch die kontinuierliche Vergabe leistet die VKK einen Beitrag zur Stärkung gemeinwohlorientierter Projekte und zur Bewahrung des kulturellen Erbes in Thüringen.
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