Zuschuss

Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Gemeinden, Gemeindeverbände und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische oder natürliche Personen im Saarland können Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen wie Gewerbeflächenerschließung, Verkehrswege, Hafeninfrastruktur, Gewerbezentren sowie Planungs- und Beratungsleistungen beantragen.

Regionalförderung Infrastruktur Smart Cities & Regionen

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Fördersumme: 70% der finanziellen Unterdeckung; max. 25.000 € für regionale Entwicklungskonzepte, max. 50.000 € für Planungs- und ...
Förderquote: 70%

Förderziel

Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Saarland mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Erschließung, zum Ausbau und zur Revitalisierung von Industrie- und Gewerbeflächen, zur Anbindung von Gewerbebetrieben an Verkehrsnetze, zur Schaffung von Gewerbezentren und Hafeninfrastrukturen sowie zur Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte und zur Finanzierung von Planungs- und Beratungsleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbeflächen
  • Neubau oder Ausbau von Verkehrsverbindungen
  • Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren (inklusive Erwerb vorhandener Gebäude)
  • Errichtung, Ersatz oder Modernisierung von Hafeninfrastrukturen
  • Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Projekts im Saarland
  • Erfüllung planungs-, bau- oder immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsvoraussetzungen
  • Verfügungsberechtigung über die begünstigten Grundstücksflächen
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens
  • Nutzung des geförderten Projekts mindestens 15 Jahre entsprechend dem Zuwendungszweck
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Beschreibung

Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unterstützt mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den zielgerichteten Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur. Antragsberechtigt sind dabei Gemeinden, Gemeindeverbände sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische oder natürliche Personen, die im Saarland Planungen und Baumaßnahmen zur Erschließung, zum Ausbau und zur Revitalisierung von Industrie- und Gewerbeflächen realisieren wollen. Gefördert werden unter anderem die Erschließung von Gewerbegebieten, der Neubau bzw. Ausbau von Verkehrsverbindungen mit direkter Anbindung an Betriebe, Errichtung und Modernisierung von Hafeninfrastrukturen sowie die Entwicklung regionaler Konzepte durch Expert:innen. Zuschüsse decken bis zu 70 % der nachgewiesenen Unterdeckung ab, wobei für Entwicklungskonzepte maximal 25.000 € und für Planungs- und Beratungsleistungen bis zu 50.000 € bereitstehen.

Voraussetzung für die Bewilligung ist die Durchführung des Vorhabens im Saarland, der Nachweis planungs- und genehmigungsrechtlicher Voraussetzungen sowie die Verfügungsberechtigung über die zu fördernden Flächen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, und die Nutzung der Infrastruktur muss mindestens 15 Jahre dem Zuwendungszweck entsprechen. Ein besonderer Fokus liegt auf der langfristigen Belegung mit Unternehmen, die einen Primäreffekt erzielen. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Referat des Ministeriums. Durch diese Förderung werden dauerhafte Impulse für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft ländlicher und urbaner Regionen im Saarland gesetzt.

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