Zuschuss

Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV-Zusammenarbeit)

Wenn Sie als Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft oder dem Garten-/Weinbau in Baden-Württemberg ein innovatives Kooperationsprojekt planen, können Sie über Operationelle Gruppen (OG) oder als Pilotprojekt Zuschüsse von bis zu 100 % bzw. 40 – 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: bis zu 500.000 € pro Projekt
Förderquote: 40% - 100%

Förderziel

Ziel ist die Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft, im Garten- und Weinbau sowie in der Forstwirtschaft durch innovative, kooperative Projekte und den Transfer neuer Prozesse, Technologien und Dienstleistungen.

Förderfähige Ausgaben

  • laufende Ausgaben der Zusammenarbeit
  • Investitionen
  • Direktkosten der Projekte
  • projektbegleitende Studien

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg
  • Operationelle Gruppe (OG) mit mindestens 2 Mitgliedern aus Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Forstwirtschaft, vor- und nachgelagerten Bereichen, Beratungsunternehmen, Verbänden, Forschungseinrichtungen oder öffentlichen Einrichtungen
  • Geschlossene Kooperationsvereinbarung aller OG-Mitglieder
  • Innovationspotenzial des Projekts und hinreichende Konkretisierung
  • Durchführung des Projekts in Baden-Württemberg

Beschreibung

Die Förderinitiative „Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum“ in Baden-Württemberg richtet sich an Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen, die in der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft sowie im Garten- und Weinbau gemeinsam zukunftsweisende Projektideen umsetzen möchten. Über rechtsfähige Operationelle Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ lassen sich bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziell unterstützen. Alternativ ermöglicht ein Pilotprojekt-Förderpfad Zuschüsse zwischen 40 % und 75 % für Investitionen, laufende Kooperationskosten, Direktkosten und projektbegleitende Studien – maximal 500.000 € pro Vorhaben. Das übergeordnete Ziel besteht in der Steigerung von Produktivität und Nachhaltigkeit durch den Transfer neuer Prozesse, Technologien und Dienstleistungen in der ländlichen Entwicklung.

Für eine Antragstellung ist eine Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg Voraussetzung. Die operative Zusammenarbeit muss in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung aller OG-Mitglieder fixiert werden und aus mindestens zwei Partner:innen aus Landwirtschaft, Garten-/Weinbau, Forstwirtschaft, vor- oder nachgelagerten Bereichen, Beratungsunternehmen, Verbänden, Forschungseinrichtungen oder öffentlichen Stellen bestehen. Projekte sind mit hinreichender Innovationspotenzial-Darlegung zu beschreiben und vollständig in Baden-Württemberg umzusetzen. Gefördert werden Investitionen und laufende Ausgaben der gemeinsamen Forschung und Entwicklung ebenso wie projektbegleitende Studien. Die zweistufige Auswahl erfolgt über das Regierungspräsidium Stuttgart und ein EIP-Auswahlgremium beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

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