Förderung des Blockpraktikums
Finanzielle Unterstützung für ein 1–2-wöchiges Blockpraktikum von Medizinstudierenden der Uni Bielefeld in Lehrarztpraxen in Warstein/Rüthen mit Fahrtkosten- und Unterkunftszuschuss (max. 4 Studierende/Jahr).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung eines 1–2-wöchigen Blockpraktikums für Medizinstudierende der Universität Bielefeld in den Lehrarztpraxen Hausarztzentrum Rüthen und Wästerpraxis Warstein.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Unterkunftskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Studium der Humanmedizin an der Universität Bielefeld
- Durchführung des Praktikums in einer der genannten Lehrarztpraxen
- Schriftliche Bestätigung des Praktikumszeitraums durch die Lehrarztpraxis
- Vorlage einer Rechnung für Unterkunftskosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Antrag mit Angabe von Zeitraum, Lehrarztpraxis und Bankverbindung
- Schriftliche Bestätigung der Lehrarztpraxis
- Rechnung für Unterkunftskosten
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen bietet die Stiftung Maria Hilf Warstein Medizinstudierenden der Universität Bielefeld die Möglichkeit, ein ein- bis zweiwöchiges Blockpraktikum in den Lehrarztpraxen Hausarztzentrum Rüthen und Wästerpraxis Warstein zu absolvieren. Pro Jahr werden maximal vier Studierende gefördert, die im Winter- oder Sommersemester 2025/2026 teilnehmen. Ziel ist es, praxisnahe Einblicke in die hausärztliche Versorgung zu ermöglichen und die Ausbildung im Gesundheitswesen zu stärken. Interessierte können ihren Einsatz in einer der beiden Praxen planen und sich so auf zukünftige Herausforderungen im hausärztlichen Berufsalltag vorbereiten.
Gefördert werden Fahrtkosten in Form eines Tankgutscheins (50 € pro Woche) sowie Unterkunftskosten (bis zu 250 € pro Woche). Voraussetzung für eine Zuwendung ist das Studium der Humanmedizin an der Universität Bielefeld, die Durchführung des Praktikums in einer der genannten Lehrarztpraxen sowie eine schriftliche Bestätigung des Praktikumszeitraums durch die Praxis. Des Weiteren ist eine Rechnung für die Unterkunft vorzulegen. Der Antrag erfolgt formlos mit Angabe von Zeitraum, gewählter Praxis und Bankverbindung. Die Einreichung muss jeweils vor Beginn des Blockpraktikums im Winter- oder Sommersemester 2025/2026 erfolgen, um die finanzielle Unterstützung rechtzeitig zu sichern.
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