Zuschuss

Förderung des Fischereiwesens in Kärnten

Förderung für Fischereiberechtigte und Fischereirevierverbände in Kärnten zur Verbesserung von Fischlebensräumen, Bestandsstärkung und Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen. Anträge bis Ende Februar eines jeden Jahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Förderquote: 50%

Förderziel

Die Förderung zielt darauf ab, die Lebensräume von Fischen in Kärnten zu verbessern, einem Rückgang der Fischbestände entgegenzuwirken und wissenschaftliche Untersuchungen im Fischereiwesen zu unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektantrag
  • Förderungszusage
  • Projektabnahme durch Sachverständigen
  • Einreichung detaillierter Projektunterlagen und Finanzpläne bis Ende Februar
  • Eigenleistung von mindestens 50% der Projektkosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detaillierte Projektunterlagen
  2. Finanzpläne

Beschreibung

Die Fördermaßnahme in Kärnten richtet sich an Privatpersonen, Interessenverbände oder Fischereirevierverbände und wird als Zuschuss fortlaufend angeboten. Sie unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Fischlebensräume, zur Bestandsstärkung einheimischer Fischarten und zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen. Antragsberechtigte reichen bis spätestens Ende Februar eines jeden Jahres einen detaillierten Projektantrag samt Finanzplan und einer Bestätigung durch eine:n Sachverständige:n bei den zuständigen Fischereirevierausschüssen ein; zusätzlich ist eine Eigenleistung von mindestens 50 % der Projektkosten vorzusehen. Im Anschluss erfolgt die fachliche Stellungnahme der Ausschüsse bis Ende April, gefolgt von einer Beratung im Landesfischereibeirat. Ziel dieser Direktförderung ist die nachhaltige Wiederherstellung ökologisch wertvoller Gewässerstrukturen.

Das Programm deckt die Themenfelder Umwelt- und Naturschutz, Forschung & Innovation, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung sowie Energieeffizienz & Klimaschutz ab und gewährt eine Förderquote von 50 % der anerkannten Ausgaben. Erforderliche Unterlagen umfassen umfassende Projektbeschreibungen und Finanzpläne, die nach positiver Förderzusage zur Auszahlung detaillierter Rechnungen vorgelegt werden. Die Förderungsabwicklungsstelle der Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum des Amtes der Kärntner Landesregierung sorgt für die Kontrolle der Mittelverwendung und begleitet die Antragstellenden während des gesamten Prozesses. Interessierte Teilnehmer:innen erhalten weiterführende Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung direkt bei der zuständigen Abteilung des Landes Kärnten.

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