Zuschuss

Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)

Das Programm "ego.-Gründungstransfer" fördert innovative Gründungsprojekte in der Vorgründungsphase an staatlichen Hochschulen in Sachsen-Anhalt mit EFRE-Zuschüssen von bis zu 100 % (max. 200.000 € pro Vorhaben).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.12. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: Max. 200.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 100%

Förderziel

Ziel ist es, erfolgversprechende innovative Gründungsprojekte bereits in der Vorphase der Gründung individuell zu unterstützen, das Potenzial an Geschäftsideen und Gründerpersönlichkeiten an den Hochschulen zu fördern und eine Kultur der Selbstständigkeit sowie des unternehmerischen Denkens in Sachsen-Anhalt zu etablieren.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben des Gründerteams
  • Sachausgaben
  • Betriebswirtschaftliches Coaching

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen einschließlich Renovierung und Instandsetzung
  • Kauf, Erwerb oder Anschaffung von Fahrzeugen, Immobilien und Grundstücken
  • Erstattungsfähige Mehrwertsteuern
  • Sollzinsen

Antragsberechtigt

  • Existenzgründer/innen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellende Hochschule muss staatliche Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt sein
  • Teilnehmer müssen über einen akademischen Abschluss verfügen
  • Unterstützungsleistungen sind auf die Vorgründungsphase begrenzt
  • Projektbegleitung durch Mentor verpflichtend
  • Vertragliche Vereinbarung zwischen Hochschule und Gründer erforderlich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (IB-Formblatt)
  2. Bestätigung der Zusätzlichkeit
  3. Erklärung zur Vergabe von Aufträgen
  4. Anzeige der Nettoeinnahmen und Erklärungen
  5. Dokumentation der Vertretungsberechtigung
  6. Konzept zur Umsetzung (gemäß Gliederung)
  7. Anlage 1: Erklärung Gründerteam
  8. Anlage 2: Erklärung Mentor
  9. Anlage 3: Erklärung Gründernetzwerk

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Produkts oder Verfahrens
  • Stand der Vorarbeiten und Realisierungsplan
  • Vorstellungen über Marktzugang, Marktfähigkeit und -reife

Beschreibung

Die Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt vielversprechende, technologie- und wissensbasierte Gründungsprojekte bereits in der Vorgründungsphase. Mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können staatliche Hochschulen Zuschüsse von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten – maximal 200.000 € pro Vorhaben. Ziel ist es, innovative Geschäftsideen und Gründer:innen-Potenziale zu entfalten, eine unternehmerische Denkweise zu fördern und die Anzahl akademischer Unternehmensgründungen in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu steigern. Die Initiative richtet sich an Absolvent:innen, die ihre Erfindungen oder Dienstleistungen bis zur Marktreife entwickeln möchten, und bietet eine Plattform, um Forschungsergebnisse in erfolgreich umsetzbare Geschäftsmodelle zu überführen.

Gefördert werden unter anderem Personalausgaben des Gründer:innen-Teams (maximal drei Personen), Sachausgaben wie Material- und Verbrauchskosten sowie projektbegleitendes, betriebswirtschaftliches Coaching durch erfahrene Mentor:innen. Antragstellende Hochschulen müssen eine vertragliche Vereinbarung mit den Gründer:innen abschließen und eine Mentor:innen-Begleitung gewährleisten. Die Unternehmensgründung ist grundsätzlich in Sachsen-Anhalt umzusetzen, von Aufträgen im Dritten ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt nach Innovationsgehalt, Realisierungsplan und Marktzugang. Das Auswahlverfahren begann am 11. Dezember 2023 und läuft bis spätestens 30. Juni 2027. Mit klaren Meilensteinen, detaillierten Konzepten und fachkundiger Begleitung bildet das Programm ein maßgeschneidertes Umfeld für die erfolgreiche Vorgründungsphase.

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